BRINEK: LANGES UNTERHALTSVERFAHREN AM BEZIRKSGERICHT WOLFSBERG

3. Oktober 2011

Eine Kärntner Landwirtin beklagte die Dauer eines beim Bezirksgericht Wolfsberg anhängigen Unterhaltsverfahrens. Nachdem ihr Unterhaltsbegehren zunächst mit Urteil des Erstgerichts abgewiesen wurde, habe das Landesgericht Klagenfurt aufgrund ihrer erfolgreichen Berufung dem Erstgericht die neuerliche Verhandlung und Entscheidung über das Klagebegehren aufgetragen. Die letzte Verhandlung fand am 12.11.2009 statt, bis zum Zeitpunkt ihrer Beschwerde war kein weiterer Verhandlungstermin ausgeschrieben worden.

Das Justizministerium bestätigte, dass in der letzten Tagsatzung am 12.11.2009 eine ergänzende Einvernahme der Parteien stattfand und teilte mit, dass die nächste Verhandlung für den 30.5.2011 vorgesehen war, die Verzögerung allerdings nicht nachvollziehbar sei.

Die Volksanwaltschaft kritisierte diese dem Gericht zuzurechnende Verzögerung insofern, als ein Verfahrensstillstand von eineinhalb Jahren – gerechnet von der letzten Tagsatzung vom 12.11.2009 bis zu der für den 30.5.2011 vorgesehenen Verhandlung – einer Rechtsverweigerung gleichzuhalten ist. Ein effizienter gerichtlicher Rechtsschutz gebietet eine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist. Gerade in Unterhaltsverfahren können sich lange Verfahrensdauern naturgemäß gravierend auf die Lebensumstände der auf Unterhalt angewiesenen Personen auswirken.

Positiv vermerkt wurde, dass das Justizministerium die Beschwerde zum Anlass genommen hat, dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz im Rahmen seiner Dienstaufsicht mehrere Maßnahmen (Überprüfung, inwiefern die Dienstaufsicht durch den Präsidenten des Landesgerichtes Klagenfurt wahrgenommen wurde, Überwachung des Verfahrensfortgangs usw.) aufzutragen.