Brinek: Lärmbelästigung durch Schlittenhunde?
Nachbarn einer Schlittenhunde- und Abenteuerfarm im Mühlkreis beschweren sich bei der Volksanwaltschaft wegen der unerträglichen Lärmbelästigung durch Hundegebell. Rund 30 Huskys würden Tag und Nacht bellen und heulen. Mehr als 70 Dezibel wurden bei einer Lärmmessung des Landes erhoben. Die Anrainer fühlen sich von untätigen Behörden im Stich gelassen und verlangen eine Einstellung des Betriebes.
Der Bürgermeister der Gemeinde wiederum verteidigt die Touristenattraktion „Mountain-Wolf-Farm“ und beteuert, dass alle Genehmigungen für diesen Betrieb vorliegen würden. Volksanwältin Brinek stellte allerdings im Prüfverfahren fest, dass für die Hundezwingeranlage keine behördliche Genehmigung vorhanden sei. Brinek dazu: „Es handelt sich hier aus meiner Sicht um ein nicht gesetzeskonform errichtetes Objekt. Ich verlange daher vorab ein ordnungsgemäßes Flächenwidmungsverfahren, gefolgt von einem Baubewilligungsverfahren für diese Anlage. In diesem Verfahren hätten die Anrainer Parteienstellung und könnten ihre Bedenken einbringen“.
Der Betreiber der Mountain-Wolf-Farm zeigte durchaus Bereitschaft, diesen Weg zu gehen. Der zuständige Bürgermeister vertritt allerdings die Meinung, dass die Zwingeranlage nicht baubehördlich bewilligungspflichtig sei und die vorhandene Widmung ausreiche.