Besuch der äthiopischen Menschenrechtskommission
Eine vierköpfige Delegation der äthiopischen Menschenrechtskommission (EHRC) war am 23. März 2011 in der Volksanwaltschaft zu Gast. Die seit 2005 aktive EHRC ist eine in der Verfassung Äthiopiens verankerte Institution, die mit einem umfassenden Mandat zum Schutz der Menschenrechte ausgestattet ist. Zu ihren vielfältigen Aufgaben gehört insbesondere die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Bereich der Menschenrechtsverletzungen, die Menschenrechtserziehung in Schulen, die Schaffung eines Menschenrechtsbewusstseins in Zusammenarbeit mit den äthiopischen Medien sowie die Vernetzung mit Akteuren der Zivilgesellschaft.
Da es sich bei der EHRC um eine sehr junge staatliche Institution handelt, ist für sie der Austausch mit anderen Institutionen, die ähnliche Aufgaben erfüllen, von besonderer Bedeutung. In den Gesprächen mit den Volksanwältinnen Dr. Gertrude Brinek und Mag.a Terezija Stoisits wurden grundlegende Fragen volksanwaltschaftlicher Tätigkeit behandelt. Sowohl die EHRC als auch die Volksanwaltschaft sind bestrebt, für die Bevölkerung problemlos erreichbar zu sein und Missstände rasch zu identifizieren. Die Volksanwaltschaft erreicht dieses Ziel durch die regelmäßig in den Bundesländern stattfindenden Sprechtage; die EHRC ist auf Grund der Größe des Landes im Begriff, eine Reihe von Außenstellen zusätzlich zur Zentrale in der Hauptstadt Addis Abeba aufzubauen. Darüber hinaus nützt die äthiopische Menschenrechtskommission die Möglichkeit, ihre Anliegen über das Erziehungs- und Universitätssystem zu verbreiten – die 18 Millionen SchülerInnen und StudentInnen des Landes sollen dabei als Multiplikatoren dienen.