Bestattet im Armengrab – Familie wurde nicht verständigt
Der Verstorbene lebte zuletzt in einer Wiener Gemeindewohnung. Erst durch einen aufmerksamen Nachbarn, der die Polizei verständigte, fand im Beisein von Notarzt und Feuerwehr im April 2013 eine Nachschau statt und Herr S. tot aufgefunden. Da Fremdverschulden auszuschließen war, wurde eine Todesbescheinigung ausgestellt und ein öffentlicher Notar in der Funktion als Gerichtskommissär vom Ableben informiert. Da sich keine Angehörigen meldeten, wurde von der Gemeinde Wien ein Begräbnis in einem „Armengrab“ veranlasst. Nachforschungen über mögliche Angehörige wurden nicht angestellt. Erst Monate später erfuhren diese durch Zufall davon. Volksanwältin Brinek fordert in diesem Zusammenhang eine Klärung der bis dato ungeregelten rechtlichen Lage. Weder Polizei, noch Magistrat oder Gerichtskommissär sind verpflichtet, eine Nachkommensrecherche anzustellen. Brinek dazu: „Es ist ein besonders gravierender Fall, aber leider kein Einzelfall. Vor allem in Ballungszentren in Zeiten zunehmender Isolierung wird es immer öfter vorkommen, dass Angehörige nicht greifbar sind. Ich fordere den Gesetzgeber auf, dringend eine gesetzliche Regelung für die verpflichtende Suche nach Angehörigen zu schaffen.“
Nachgefragt: Unerwünscht im Urnengrab
In jenem Fall, in dem die Urne einer Verwandten unerwünscht im Familiengrab bestattet wurde, konnte die Volksanwaltschaft zu einer Lösung beitragen: Die Friedhöfe Wien bedauerten den Vorfall und setzten eine finanzielle Geste. Übernommen wurde von den Friedhöfen Wien auch die Haftung an dem Urnengrab und eine Grabsperre wurde für die Dauer des Benützungsrechtes verfügt. Endlich war man auch bereit, jene Person bekannt zu geben, die die ungewollte Bestattung veranlasste und somit haben die Betroffenen auch noch die Möglichkeit, den Störer ihres Benützungsrechtes zivilrechtlich zu belangen.