Autoschaden durch umgestürzten Baum

8. Oktober 2016

Die betroffene Autohalterin ist Pflegerin in einem Seniorenheim in Klosterneuburg-Kierling. Als sie vor rund zwei Jahren ihr Auto in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsstätte abstellte, ist eine Esche umgefallen und hat dabei ihr Auto stark beschädigt. 2.500 Euro Schaden sind entstanden – die Kosten dafür hat sie bis heute nicht ersetzt bekommen.

Die Pflegerin wandte sich unmittelbar nach dem Vorfall an den Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Die Schadensmeldung ist erfolgt, eine Besichtigung der Esche wurde ihr allerdings mit dem Argument verwehrt, dass der Baum bereits entsorgt wäre. Ein angekündigtes Gutachten hat die Geschädigte dann allerdings nie erhalten. Bald darauf wurden zehn Bäume in diesem Bereich gefällt. Die Versicherung der Stadtgemeinde lehnte eine Schadensübernahme ab, da die Kontrolle des Baumbestandes an ein Fachunternehmen übergeben wurde. Daraufhin kontaktierte sie das Fachunternehmen und wies auf ein massives Eschensterben in Niederösterreich hin bzw. argumentierte, dass sich laut Baumkontrollblatt der Zustand des Baumes im vergangenen Jahr massiv verschlechtert hätte. Die mit der Baumkontrolle beauftragte Firma wies jedoch ebenso die Verantwortung von sich und lehnte die Übernahme des entstandenen Schadens ab. Volksanwältin Brinek klärt dazu auf: „Grundsätzlich haftet der Besitzer des Baumes für Schäden durch Umstürzen oder Herabfallen von Ästen und muss beweisen, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Die Beauftragung einer Fachfirma ist durchaus legitim. Nicht einzusehen ist jedoch, dass unsere Beschwerdeführerin für den Schaden aufkommen muss, obwohl durchaus bekannt war, dass Eschen besonders gefährdet sind und speziell dieser Baum ein Risiko darstellte.“

Die beauftragte Fachfirma war ebenso im Fernsehstudio anwesend – eine Zusage, den Schaden zu übernehmen, erfolgte noch während der Sendung.

 

Nachgefragt: Lärmbelästigung durch Selbstschussapparate

Die Sendung „Bürgeranwalt“ hat vor einem Jahr über Selbstschussapparate berichtet, die im burgenländischen Seewinkel die Stare von den Weintrauben fernhalten sollen und sich Anrainer über die dadurch entstehende Lärmbelästigung beschwert hatten. In der Zwischenzeit hat das Land Burgenland tatsächlich eine Gesetzesänderung vorgenommen, wonach auch unbemannte Flugkörper, sogenannte Drohnen zum Einsatz kommen können. Ein entsprechender Pilotversuch wurde bereits in der Gemeinde Rust mit Erfolg durchgeführt. Volksanwältin Brinek hofft nun, dass diese Methode künftig vermehrt zum Einsatz kommt und die Bevölkerung nicht mehr durch andauernde Schreckschüsse gestört wird.