Ausweitung der Prüfkompetenz und Rederecht in den Landtagen gefordert

24. April 2014

Die Volksanwaltschaft bemüht sich nach wie vor um ein Mandat für die Prüftätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Durch dieses Manko ist in vielen Fällen kein effektiver Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger möglich. So wie der Rechnungshof sollte daher auch die Volksanwaltschaft neben öffentlichen Einrichtungen alle privaten Rechtsträger, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mit 50 Prozent beteiligt sind, prüfen können.

Rederecht in den Landtagen gefordert

Im Sinne einer optimalen Entfaltung des präventiven Menschenrechtsschutzes ist es wichtig, dass Erkenntnisse der Volksanwaltschaft auf Länderebene ausführlich mit der Landespolitik diskutiert werden können. Die Volksanwaltschaft fordert daher ein Teilnahme- und Rederecht in allen Landtagen. Derzeit ist dies nur in Wien, Salzburg und der Steiermark gewährleistet.