Aus der alltäglichen Prüftätigkeit der VA – Widersprüchliche Auskünfte zu Staatsbürgerschaftsnachweis
Ende September wandte sich ein Niederösterreicher mit der Bitte um Intervention an die Volksanwaltschaft. Der Pensionist wollte einen neuen Reisepass beantragen und wandte sich diesbezüglich an die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach. Er informierte diese auch darüber, dass er aufgrund seiner Vermählung den Nachnamen seiner Frau angenommen habe. Zu seiner Überraschung gab die Bezirkshauptmannschaft daraufhin an, dass sein Staatsbürgerschaftsnachweis aufgrund der Namensänderung nicht mehr gültig sei.
Der verärgerte Pensionist entgegnete, dass laut Auskunft der Standesbeamtin eine nachträgliche Änderung des Staatsbürgerschaftsnachweises nicht notwendig sei. Diese Information ist auch in den diesbezüglichen Infobroschüren nachlesbar.
Die Bezirkshauptmannschaft bestand jedoch auf eine Übereinstimmung der beiden Dokumente. Der Beschwerdeführer war somit gezwungen eine Änderung des Staatsbürgerschaftsnachweises zu beantragen und musste 42 Euro für die Neuausstellung des Dokuments bezahlen.
Auf Nachfrage der Volksanwaltschaft gab das BMI an, dass die Vorlage der Heiratsurkunde in Verbindung mit dem auf den alten Namen lautenden Staatsbürgerschaftsnachweis für den Nachweis der Staatsbürgerschaft ausreichend gewesen wäre.
Sowohl das BMI als auch die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach bedauerten den Vorfall und entschuldigten sich schriftlich beim Beschwerdeführer: „Es bleibt zu hoffen, dass die Aufarbeitung dieses Falles dazu beitragen wird, dass eine derartige Vorgangsweise künftig nicht mehr passieren wird,“ so Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.