Adäquate Betreuung in Jugendwohlfahrtseinrichtungen gefordert
Nicht jede sozialpädagogische Begleitung eignet sich gleichermaßen für Kinder und Jugendliche. Minderjährige in Fremdbetreuung, welche auf Grund frühkindlicher Traumata psychische Störungen, psychosoziale Auffälligkeiten oder sich anbahnende oder manifeste psychische Erkrankungen und Suchtproblematiken aufweisen, sind an der Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Jugendhilfe auf multiprofessionelle therapeutische Intensivbetreuung angewiesen. In ganz Österreich gibt es zu wenige solcher spezialisierten Betreuungsformen. Außerdem sind die Gruppen oft zu groß. Adäquate Einzelbetreuung ist dadurch kaum möglich.
Die Volksanwaltschaft fordert zudem verpflichtende Schulungen zur Gewaltprävention sowie die Bestellung einer bzw. eines Gewaltschutzbeauftragten für alle Einrichtungen. Gewaltprävention sollte jedenfalls in die institutionellen Leitbilder der Einrichtungen aufgenommen werden.
Die Volksanwaltschaft regt des Weiteren bundesweit einheitliche Regelungen für Gruppengrößen von maximal 10 Kindern in Wohngemeinschaften an. Sie appelliert an alle Landtage, bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften, externe Vertrauenspersonen für Minderjährige in Fremdbetreuung einzurichten. Nachholbedarf sieht die Volksanwaltschaft außerdem bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen. Um Kinderrechte in der Praxis zu gewährleisten, sind Mitentscheidungs- und Mitsprachemöglichkeiten auszubauen.