Zu schnell gefahren - trotzdem Geld zurück?

28. März 2015

Die Volksanwaltschaft bemängelte, dass die Beschilderung in dieser Zone nicht ausreichend und schlecht ersichtlich war. Denn die 70-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung, gegen die die Beschwerdeführerinnen und -führer verstoßen hätten, sei für Abbieger tatsächlich nicht ersichtlich gewesen. 

Mittlerweile wurden die Schilder am richtigen Ort montiert. Was jedoch bleibt, ist eine möglicherweise große Anzahl an falsch ausgestellten Strafzetteln. Wie und unter welchen Umständen bekommen die Betroffenen ihr Geld zurück? Im Studio diskutierten Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Peter Resetarits mit einem Vertreter der Landespolizeidirektion (LPD) Wien. 

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer stellte klar fest, dass es sich um einen nichtigen Verwaltungsakt gehandelt habe, das Geld müsse daher zurückerstattet werden. Dem schloss sich der Vertreter der LPD Wien an. Er gab jedoch zu bedenken, dass zumindest ein schriftlicher Beleg über die Strafe vorgelegt werden müsse. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer wollte jedoch dieses Zugeständnis der LPD Wien erweitert wissen, denn es gäbe genügend Bestrafte, die ein Organstrafmandat erhielten, vor Ort bezahlten und den Beleg dazu sogleich entsorgt hätten. Mit einer glaubhaften Schilderung und vielleicht einer Zeugin oder einem Zeugen sollte diesen Betroffenen entgegengekommen werden. Auch diesbezüglich zeigt sich der Vertreter der LPD gesprächsbereit, eine der beiden Varianten müsse aber vorliegen, sonst sei eine Rückzahlung nicht möglich. 

Trotzdem sollten sich Betroffene direkt an das Polizeikommissariat Floridsdorf wenden, man wird versuchen jeden Fall zu einer guten Lösung zu bringen, verspricht der Vertreter der LPD Wien.

 

 Nachgefragt: Rückzahlungsforderungen an Almbauern

 Die Agrar Markt Austria (AMA) verpflichtete Bäuerinnen und Bauern wegen falscher Größenangaben ihrer Almfutterflächen zur Rückzahlung von Fördergeldern und zu Strafzahlungen. Darüber beschwerten sich einige Betroffene bei der Volksanwaltschaft. In der Sendung Bürgeranwalt im Juni 2013 betonten die Beschwerdeführerinnen und -führer, dass sie die Förderungen nach einem von der Behörde errechneten Berechnungsschlüssel ausbezahlt bekommen hätten. Der Sprecher der AMA gab in der Sendung an, dass die Bäuerinnen und Bauern die Almflächen zu groß bemessen hätten, obwohl der Almleitfaden klare Vorgaben für die Berechnung bereitgestellt hätte.

In der Sendung Bürgeranwalt vom 08. März 2014 berichtete der Vertreter des Lebensministeriums von Maßnahmen, die seit der ersten Sendung getroffen wurden. Die SOKO Alm sei ins Leben gerufen worden, deren Endbericht bereits dem Minister übermittelt worden sei. Zudem sei eine Verordnung geändert worden, in der präzisiert wurde, dass Landwirtinnen und Landwirte, die sich bei ihren Berechnungen auf eine frühere Vor-Ort-Kontrolle der Behörde gestützt hätten, kein Verschulden treffe. Demnach sei von Sanktionen gegen Betroffene Abstand zu nehmen, zu Unrecht erhaltene Förderungen müssten sie jedoch zurückzahlen. Insofern sei in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit geschaffen worden.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer liege die Schuld eindeutig bei den Behörden. Er begrüßte zwar, dass mit der Änderung dieser Verordnung die Bäuerinnen und Bauern kein Verschulden treffe, kritisiert aber weiterhin, dass sie die Förderungen, die sie gutgläubig in Anspruch genommen hätten, zurückzahlen müssten. Die Landwirtinnen und -wirte sollten komplett schadlos gestellt werden. Hinsichtlich der Rückzahlung der Förderungen kündigte der Vertreter des Lebensministeriums Lösungen an, die derzeit in einer Task Force diskutiert würden.

Nunmehr können im Frühjahr 2015 einige Beschwerdeführerinnen und -führer erleichtert aufatmen: Sie bleiben straffrei, oder bekommen bereits bezahlte Strafen rückerstattet; insgesamt zahlt die AMA zwölf Millionen Euro zurück. Die Volksanwaltschaft erkennt seitens der Behörden und der AMA den positiven Weg, aber wird weiterhin ein scharfes Auge auf die Causa legen.