Zahlreiche Beschwerden über Windkraftanlagen
Die Volksanwaltschaft wird immer häufiger mit Beschwerden über beabsichtigte Windkraftanlagen konfrontiert. Die Bürgerinnen und Bürger sorgen sich vor allem um die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie um Lärmbelästigung. Die Volksanwaltschaft betont, dass bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen jedenfalls die Interessen der Nachbarn zu berücksichtigen sind. Diese dürfen nicht gefährdet oder – etwa durch Lärm oder Erschütterung – unzumutbar belästigt werden. Gemäß des NÖ Raumordnungsgesetzes ist auf Abstandsregelungen zu Wohnanlagen sowie auf Interessen des Naturschutzes sowie des Orts- und Landschaftsbildes und des Tourismus Bedacht zu nehmen. Die Volksanwaltschaft wird die Thematik im Interesse des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger weiter verfolgen.