Wildbach- und Lawinenverbauung widersetzt sich Wiederaufforstung

25. Mai 2024

Eine Landwirtin im Kleinwalsertal beschwerte sich bei Volksanwaltschaft über die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV), eine nachgeordnete Dienststelle des Landwirtschaftsministeriums. Volksanwalt Walter Rosenkranz prüfte den Fall. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hatte im Mai 2020 für überalterte Bäume einen Rodungsbescheid erlassen, der von der WLV umzusetzen war. Die Familie stellte der WLV ihren Grund für die Zwischenlagerung der gefällten Bäume zur Verfügung. Bis Herbst 2022 sollte die WLV dafür den Schutzwald oberhalb des Hauses der Familie aufforsten, wofür eine schriftliche Vereinbarung im Juni 2020 geschlossen wurde. Entgegen dieser Vereinbarung forderte die WLV aber, dass die Familie einen 250 Meter langen Privatweg der Jägerschaft zur Verfügung stellen müsse. Da die Familie dies ablehnte, verweigerte die WLV die Wiederaufforstung, da ohne eine Reduzierung des Wildbestandes eine Pflanzung junger Bäume nicht sinnvoll sei.

Die WLV verpflichtete sich im Zuge des Schutzwaldsanierungsprojektes Aufforstungsmaßnahmen auf zwei Parzellen der Familie bis spätestens Sommer 2021 bzw. Herbst 2022 vorzunehmen. Gegenüber dem ORF wies sie in einer Stellungnahme darauf hin, dass sie vom Rechnungshof geprüft werde und aufgrund der Weigerung der Familie, den Privatweg für die Jägerschaft zur Verfügung zu stellen, eine Wiederaufforstung nicht sinnvoll sei. Eine Nutzung des Weges für die Jagd sei bereits früher einmal durch den Vater der Landwirtin erteilt gewesen und habe man angenommen, dass diese weiterhin gelte.

Volksanwalt Rosenkranz stellte fest, dass in der schriftlichen Vereinbarung mit der Familie die Schutzwaldsanierung an keine Bedingung geknüpft gewesen sei und daher eingehalten werden müsse. Die Zustimmung zur jagdlichen Nutzung eines Weges habe außerdem für einen anderen Weg gegolten, so die Landwirtin in der Sendung. Der nunmehr betroffene Weg habe zur damaligen Zeit noch gar nicht existiert. „Die Republik Österreich hat hier eine Vorbildwirkung und muss sich an abgeschlossene Verträge halten“, so der Volksanwalt. Wenn man den Weg für die Jagd hätte nutzen wollen, so hätte man dies in der schriftlichen Vereinbarung festhalten müssen. Dass die Landwirtin womöglich gegen die Republik Klage auf Einhaltung der Vereinbarung einbringen muss, hält Volksanwalt Rosenkranz für eine Zumutung.

 

Nachgefragt: Polizei verständigte Angehörige nicht über den Tod des Onkels

Eine Wiener Familie hatte sich an die Volksanwaltschaft gewandt, da sie über den Tod ihres Onkels von der Polizei erst auf Nachfrage informiert worden war, rund neun Tage nach dessen Ableben. Eine Beisetzung in einem anonymen Armengrab – wie in anderen ähnlichen Fällen - fand deshalb nicht statt, da die Familie den Onkel, mit dem guter Kontakt bestand, zur gemeinsamen Weihnachtsfeier erwartet hatte, er aber nicht kam. Die Polizei habe für eine Verständigung der Angehörigen leider keine freien Ressourcen gehabt, lautete die lapidare Antwort an die betroffenen Hinterbliebenen. „Bürgeranwalt“ berichtete erstmals im Juni 2023 über den Fall. Volksanwalt Walter Rosenkranz forderte bereits damals eine klare Regelung des Innenministeriums (BMI), wie in solchen Fällen vorzugehen sei.

Eine seitens der Volksanwaltschaft dem BMI vorgeschlagene diesbezügliche Dienstanweisung lässt indessen auch ein knappes Jahr später noch auf sich warten. Die Volksanwaltschaft hat den Fall daher in ihren jährlichen Bericht an den Nationalrat und Bundesrat aufgenommen, sodass hoffentlich der Gesetzgeber eine Lösung herbeiführen wird.