Wienerin muss Entbindungskosten selbst tragen

28. Mai 2016

Eine junge Wienerin, die für ein ausländisches Unternehmen in Dubai gearbeitet hat, kam für die Entbindung ihres ersten Kindes nach Österreich zurück. Sie erkundigte sich nach Möglichkeiten der Versicherung. Der beabsichtigte Abschluss einer Selbstversicherung hätte aufgrund einer Wartezeit von sechs Monaten aber nicht viel gebracht. Nach einem Telefonat mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ging sie zudem irrtümlicher Weise davon aus, dass die Kosten für die Geburt aufgrund des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes übernommen werden. Die Wienerin entschloss sich für eine Hausgeburt, leider traten während des Geburtsvorganges Komplikationen auf und sie musste für einen Kaiserschnitt ins Krankenhaus. Zu ihrer Überraschung erhielt sie nach der Geburt ihres Sohnes eine Rechnung über rund 5.200 Euro.

Die WGKK verweigert eine Kostenrückerstattung, da die junge Mutter nicht krankenversichert gewesen sei. Volksanwalt Kräuter fordert auf, Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um die junge Mutter, die nach fälschlichen Informationen von einer Rückerstattung ausgegangen ist, zu entlasten. Überdies plädiert Volksanwalt Günther Kräuter für eine gesetzliche Änderung hinsichtlich der Wartezeit bei der Selbstversicherung, um Härtefälle wie diesen zu vermieden.

Nachgefragt: Waisenrente nach Kuba

Der in Kuba lebende Sohn eines mittlerweile verstorbenen Österreichers hat per Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Anspruch auf eine Waisenpension. Die Überweisung der Waisenrente scheiterte bislang am US-Embargo gegen Kuba. Volksanwalt Günther Kräuter freut sich mitzuteilen, dass nach Einschreiten der Volksanwaltschaft die erste Überweisung der PVA bereits erfolgt ist!

Lipödem – Krankheit oder Schönheitsoperation?

Die Volksanwaltschaft beschäftigt sich immer wieder mit Beschwerden über die Kostentragung bei Liposuction (=Fettabsaugung) aufgrund der Diagnose Lipödem. Diese genetisch bedingte Erkrankung führt bei den betroffenen Frauen zu massiven Schwellungen an Unterschenkeln und Füßen, schmerzhaftem Ziehen in den Beinen und Schmerz- und Druckempfindlichkeit. Langfristig Abhilfe kann nur eine Fettabsaugung leisten, die jedoch nur bei medizinischer Notwendigkeit eine Kassenleistung ist. Volksanwalt Kräuter kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Lipödem noch immer nicht als Krankheitsbild anerkannt wurde und es auch erhebliche Unterschiede in der Bewilligungspraxis zwischen den Krankenkassen der Länder gibt.