Wichtiger Schritt gegen menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen
„Die Volksanwaltschaft sorgt dafür, dass die Verwaltung mit Herz und Hirn funktioniert“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wenn notwendig, regt die Volksanwaltschaft auch Gesetzesänderungen an. Erfreulich, wenn sie auch aufgegriffen werden.“ Nun hat der Kärntner Landtag einen Beschluss gefasst, der von der Volksanwaltschaft schon seit Jahren gefordert wird: Einrichtungen für chronisch psychiatrisch kranke Menschen werden ab 1. Mai 2023 in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) aufgenommen.
„Das bedeutet das Ende für die unprofessionelle und menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR)“, so Achitz: „Die Bewohnerinnen und Bewohner brauchen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation oder zu Freizeitangeboten, damit der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen wird. Jetzt heißt es für Kärnten, dafür genug gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen und zu finanzieren.“
UN-Behindertenrechtskonvention bisher nicht umgesetzt
Die UN-BRK verpflichtet Österreich, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“. Das K-ChG erfüllte diese zentrale Vorgabe bisher nicht, da Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in ZPSR oder in Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen untergebracht sind, vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen waren.
Die Kontrollbesuche der Volksanwaltschaft seit 2012 haben gezeigt, dass die psychosoziale Begleitung und Rehabilitation in den ZPSR unzureichend ist. Vor allem für jüngere Bewohnerinnen und Bewohner war problematisch, dass es keine Beschäftigungs- und Freizeitangebote gab. Sie hatten kaum eine Chance, wieder in eigene Wohnungen oder in betreutes Wohnen zu wechseln. Freundschaften und Beziehungen außerhalb der Institutionen oder eine Familiengründung waren fast unmöglich.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.