Wer kümmert sich um eine herrenlose Straße?

2. Juli 2016

Zur Vorgeschichte: Zwar wurde die Straße mit Bescheid bereits 1973 dem öffentlichen Verkehr gewidmet, befand sich aber damals im privaten Eigentum. Nach dem Ableben der damaligen Eigentümerin fand sich kein Erbe und das Straßenstück wurde zum „herrenlosen Gut“.

Sechs Wohnhäuser mit 14 Wohneinheiten sind davon betroffen, auch ein verbüchertes Leitungsrecht der Salzburg AG für eine Erdgasleitung ist vorhanden. Mittlerweile müssten Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, auch die Schneeräumung ist nicht geklärt, also scheint ein Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert.

Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist die Gemeinde laut Straßengesetz verpflichtet, tätig zu werden. Volksanwältin Brinek dazu: „Laut Straßenrecht gibt es drei Möglichkeiten: Privatstraße, Gemeindestraße, Interessentenweg. Keine Option ist allerdings, gar nicht zu reagieren. Ich fordere daher die Gemeinde auf, rasch die Möglichkeiten zu prüfen und dazu alle Betroffenen einzuladen.“

 

Nachgefragt:

Im Fall jenes Wieners, der seine seit Jahrzehnten in Verwendung stehende Ordnungsnummer verlieren sollte, gibt es gute Nachrichten: Die MA 37 bestätigt, dass er „problemlos“ seine Ordnungsnummer behalten kann. Darüber hinaus wurde veranlasst, dass die fälschlicherweise an seiner Adresse gemeldeten Personen amtlich abgemeldet wurden, sodass es künftig zu keinen Falschzustellungen mehr kommen soll.

Im Fall jenes Oberösterreichers, der in einem Schreiben an zahlreiche Zeugen als Beschuldigter namentlich genannt wurde, obwohl das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Das Bundesministerium für Justiz hat durch Auflage eines neuen Formulars dafür Sorge getragen, dass es zukünftig zu keinen Verständigungen mehr komme, in denen Personen als Beschuldigte diskreditiert werden, obwohl ein Strafverfahren gegen sie eingestellt wurde. Damit sollte eine Wiederholung vergleichbarer Beschwerdefälle ausgeschlossen sein.