Wasserrechtliche Bewilligung für mobile Schweinehaltung

27. Jänner 2024

Der Landwirt Herr H. aus dem Bezirk Sankt Pölten betreibt eine mobile Schweinezucht, bei der die Tiere am Acker gehalten werden und als Unterstand nur Zelte haben; für Österreich ein innovatives Projekt. Auf den Antrag einer wasserrechtlichen Bewilligung reagierte die Bezirkshauptmannschaft nicht, darum startete der Landwirt einen Probebetrieb.

Schließlich erteilte die Bezirkshauptmannschaft nach Einholung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen keine wasserrechtliche Bewilligung, da die Exkremente der Schweine problematisch seien. Es könnten zu viele Nitrate in das Grundwasser gelangen. Dem Landwirt zufolge wurden aber noch nie Bodenproben genommen. Die Kontaktaufnahme zur Behörde sei außerdem auch kaum möglich gewesen. Einem von Herrn H. beauftragten Privatgutachten zufolge sei eine Belastung des Grundwassers ausgeschlossen. In Oberösterreich gebe es bereits vier Landwirtschaften, die ebenfalls eine mobile Schweinehaltung im Konsens mit den Behörden betrieben.

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz ortete in dem Fall einen mangelnden Willen der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten. Eine wissenschaftliche Begleitung des Betriebs durch die Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien sei sogar geplant. Eine Belastung stellten die Exkremente wahrscheinlich bei einer längeren Lagerung auf dem Acker dar, bei der mobilen Schweinehaltung würden diese jedoch weggebracht und auf anderen Ackerstücken als Dünger verwendet.

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten schrieb in einer Stellungnahme, dass ein von Herrn H. zuletzt im November 2023 gestellter Antrag geprüft werde und eine wasserrechtliche Bewilligung – sofern das Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspreche – erteilt werden könnte.

Über die Stellungnahme zeigte sich Volksanwalt Rosenkranz erfreut, das Ergebnis bleibt aber abzuwarten. Die von Herrn H. betriebene Schweinehaltung sei dem Tierwohl jedenfalls zuträglicher als die Vollspaltböden, deren gesetzliche Frist zur Abschaffung der Verfassungsgerichtshof kürzlich in einem Erkenntnis als zu lange bezeichnet habe.

 

Nachgefragt:Medizinstudienberechtigungsprüfung

Ein junger Vorarlberger wollte Medizin studieren. Da er keine Matura hatte, sondern die Studienberechtigungsprüfung, stellte sich heraus, dass er damit gegenüber Studienwerberinnen und Studienwerbern mit Matura grob benachteiligt war: 75 Prozent der Studienplätze sind an den Universitäten für österreichische Studienwerbende mit Matura reserviert. Von den 900 Studienplätzen bekommt somit jeder bzw. jede Dritte den begehrten Studienplatz. Diese Quote umfasst jedoch keine Personen mit Studienberechtigungsprüfung. Sie fallen in den „EU-Bewerber-Topf“, bei dem nur jeder Zwanzigste einen Studienplatz erhält. Die Volksanwaltschaft stellte daher eine Ungleichbehandlung fest.

Das Ministerium sagte in einer Stellungnahme zu, den Bedarf für eine Gesetzesänderung bei künftigen Reformen berücksichtigen zu wollen. Volksanwalt Walter Rosenkranz war in der Sendung mit dieser Zusage noch nicht vollständig zufrieden. Für den jungen Mann stelle sie keine Lösung dar, zumal sich nach der Erstausstrahlung des Falls im September 2023 auch noch mehrere andere Personen mit der gleichen Beschwerde gemeldet hatten. „Solange die Chancengleichheit für Österreicherinnen und Österreicher nicht gewahrt ist, besteht das Problem weiterhin. Die Volksanwaltschaft wird den Fall und die Anregung zur Gesetzesänderung in ihren Bericht an den Nationalrat und Bundesrat aufnehmen, damit der Gesetzgeber die Möglichkeit erhält, direkt Abhilfe zu schaffen“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz.