Waldrodung ohne naturschutzrechtliche Bewilligung
Der Landeshauptmann der Steiermark sagte einem ehemaligen Großunternehmer die Rodung einer Waldfläche in einem Landschaftsschutzgebiet nahe Graz zu. Ohne naturschutzbehördliche Bewilligung wurde auf der gerodeten Fläche ein Weingarten errichtet. Die Bevölkerung protestierte, da sie mit der Rodung ein wichtiges Naherholungsgebiet verlor. Dennoch reagierte der Bürgermeister erst nach 17 Monaten. Er forderte den Unternehmer auf, die Weinstöcke zu entfernen und Bäume und Sträucher anzupflanzen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Verzögerung. Sie stellt außerdem fest, dass die für die Rodung erforderliche Interessenabwägung unzureichend war.