Vorzeitiger Mutterschutz für selbstständige Physiotherapeutinnen

21. Oktober 2020

Im Mai hatten sich einige freiberufliche schwangere Physiotherapeutinnen an die Volksanwaltschaft gewandt. Wegen der Corona-Ansteckungsgefahr mussten sie bei der Arbeit Schutzmasken tragen, und sie hatten Angst, dass sie damit ihre eigene Gesundheit wie auch die ihrer Babys gefährden würden. Sie wollten daher in vorzeitigen Mutterschutz gehen. Das wurde von der zuständigen Sozialversicherung, der SVS, aber abgelehnt. Angestellte Physiotherapeutinnen wären da bessergestellt, klagten Betroffene in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

Mit Gutachten vom Amtsarzt vorzeitig in Mutterschutz

„Die SVS hätte diese schwangeren Selbstständigen zumindest darauf aufmerksam machen müssen, dass sie mit einem amtsärztlichen Gutachten sehr wohl in vorzeitigen Mutterschutz gehen können“, hatte Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert. Erfolg für die Volksanwaltschaft: Nach vielen Anrufen und Interventionen ist auch bei Amtsärztinnen und Amtsärzten sowie bei der SVS bekannt, dass schwangere selbstständige Physiotherapeutinnen vorzeitig in Mutterschutz gehen können. Achitz: „Ich hoffe, dass durch unsere Aufklärungsarbeit die SVS jetzt Schwangere darauf hinweist, wie sie ihre Leistungen durchsetzen können – und dass die Amtsärztinnen und Amtsärzte jetzt auch wissen, dass solche Gutachten zu ihren Aufgaben gehören.“

Amtsarzt

Amtsärzte sind bei Magistraten von Städten mit eigenem Stadtrecht, Bezirkshauptmannschaften, in den Sanitätsdirektionen der Bundesländer und im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz tätig.