Volksanwaltschaftsausschuss geht weiter

26. Juni 2012

Zwei Sitzungen des Volksanwaltschaftsausschusses des Nationalrates wurden für die Beratungen über den aktuellen Jahresbericht der Volksanwaltschaft anberaumt. Bei der zweiten Beratung am 21. Juni 2012 standen konkrete Beispiele aus den Prüfbereichen im Zentrum der Debatte.

Die aktuelle Diskussion zum Thema Sachwalterschaft sei sehr begrüßenswert, betont die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek, insbesondere angesichts der gestiegenen Anzahl an Beschwerden im vergangenen Jahr. Brinek spricht sich für eine Überarbeitung der geltenden Regelungen aus und betont, dass ein verpflichtender Kontakt zwischen Sachwalterin oder Sachwalter und Betroffener oder Betroffenem von nur einmal pro Monat oftmals nicht ausreichend sei. Als Sachwalter seien dabei nicht nur Juristen geeignet, erklärt Brinek und verweist auf einen Fall der Volksanwaltschaft, in dem das Gericht die Sachwalterschaft einer Supermarktkassiererin übertragen habe, weil diese sich am besten um die Betroffene gekümmert hatte.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers sieht Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits, die neben der langen Dauer von Asylverfahren auch die Situation unehelich geborener Kinder österreichischer Väter thematisiert. Es sei in der heutigen Zeit nicht mehr nachvollziehbar, warum der direkte Zugang zur Staatsbürgerschaft – also von Geburt an – unehelichen Kindern vorenthalten werde. Die Argumente, die früher für eine rigide Regelung gesprochen hätten, seien schon lange überholt, zeigt sich die Volksanwältin überzeugt. Mittlerweile genüge eine einfache Haaranalyse, um jeden Zweifel an einer Vaterschaft ausschließen zu können.

Auch im Jahr 2011 betrafen die meisten Beschwerden bei der Volksanwaltschaft den Sozialbereich und damit den Prüfbereich von Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. „Nach wie vor kommt es zu Ungereimtheiten, die betroffene Familien vor große Schwierigkeiten stellen“ kritisiert der Volksanwalt hier zum Beispiel Probleme bei der Pflegegeldeinstufung. Wünschenswert wäre die Begutachtung sowohl durch medizinisches als auch durch pflegewissenschaftliches Personal, um die Bedürfnisse der Betroffenen auch tatsächlich einschätzen zu können. Auch wenn diese Praxis immer weitere Verbreitung finde, gibt es laut Kostelka noch deutlichen Verbesserungsbedarf.