Volksanwaltschaftsausschuss behandelt Jahresbericht 2012
Am 14. Mai 2013 debattierte der Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrates die Ergebnisse der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2012. Diese sind im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2012 dargelegt. Die Ausschussmitglieder haben den Bericht der Volksanwaltschaft mehrheitlich gegen die Stimme des BZÖ zur Kenntnis genommen.
Die Volksanwaltschaft ging im Jahr 2012 15.649 Beschwerden nach. Der Großteil, mehr als ein Viertel, betraf den Sozialbereich, gefolgt von den Bereichen Innere Sicherheit (rund 25 Prozent) und Justiz (rund 15 Prozent). In den 9.315 abgeschlossenen Prüfverfahren wurden 1.519 Missstände aufgedeckt.
Beschwerdeprüfungen von Asylgerichtshof bis zur Kommunalebene
„In nahezu allen Verwaltungsbereichen traten Beanstandungen über lange Verfahrensdauern auf“, sagte Volksanwältin Brinek und nannte dabei als Beispiele Baurecht, Innere Sicherheit sowie Finanzierungsangelegenheiten. Volksanwältin Stoisits kritisierte in diesem Zusammenhang die überlangen Verfahren am Asylgerichtshof. Diese führen für Asylsuchende zu einer unzumutbaren Ungewissheit über ihren Aufenthaltsstatus.
Volksanwalt Kostelka sprach als Schwerpunktthema bei den Kontrollen Verstöße gegen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an. „Das Aufzeigen von Diskriminierungen von Menschen durch die Verwaltung ist ein wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft“, hielt Kostelka fest.
Seit Juli 2012: Monitoringstelle für die Einhaltung der Menschenrechte
Seit Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft zentrale Monitoringstelle für die Einhaltung von Menschenrechten. In dieser Funktion führt sie neben ihren Beschwerdeprüfungen auch präventive Kontrollen möglicher Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch. „Nach der Aufbauphase der neuen Kontrolltätigkeit im Vorjahr ist die Volksanwaltschaft in diesem Bereich schon gut mit den mitwirkenden Gremien eingespielt“, skizzierte Volksanwältin Stoisits.
Die Tätigkeit der zur präventiven Prüfung eingesetzten Kommissionen sei von hoher Autonomie geprägt, da sie selbst bestimmen, wann sie welche Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, besuchen. Allerdings gebe es grundsätzliche Regeln, wie die Prüfungen durchzuführen sind. So etwa das Vier-Augen-Prinzip bzw. die Beteiligung mehrerer Kontrollpersonen bei Besuchen.
Stoisits betonte, dass sich die Zusammenarbeit mit dem neuen Menschenrechtsbeirat, der die Volksanwaltschaft unter anderem bei der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten berät, bewähre. Kostelka fügte an, dass sich auch die Kooperation mit NGOs vertiefen werde, wodurch sich für die Volksanwaltschaft zusätzliche Informationen über Diskriminierungsfälle ergäben.
Neues Kollegium der Volksanwaltschaft ab Juli 2013
Die VolksanwältInnen Terezija Stoisits und Peter Kostelka verabschiedeten sich mit dieser Ausschusssitzung von den MandatarInnen. Ab 1. Juli 2013 bilden Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer gemeinsam mit der wiedergewählten Gertrude Brinek das neue Kollegium der Volksanwaltschaft.