Volksanwaltschaftsausschuss behandelt Jahresbericht 2011

20. Juni 2012

Der Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats nahm am 19. Juni 2012 die Beratungen über den 35. Jahresbericht der Volksanwaltschaft für das Arbeitsjahr 2011 auf.

Im Jahr 2011 kümmerte sich die Volksanwaltschaft  um die Anliegen von mehr als 16.000 Personen. Die Zahl der eingeleiteten Prüfverfahren stieg gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent. Rund 8.400 Prüffälle wurden abgeschlossen, bei 12,4 Prozent davon gab es tatsächlich einen Missstand in der Verwaltung. 

Nach der Präsentation dieser Eckpunkte standen die Mitglieder der Volksanwaltschaft den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung.

Auf der Tagesordnung standen neben internationalen Aktivitäten der Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Von großem Interesse war dabei vor allem der Stand der Vorbereitungen auf die am 1. Juli 2012 in Kraft tretende Kompetenzerweiterung im Rahmen der Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und der UN-Behindertenrechtskonvention. 

Die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek berichtete dem Ausschuss von den laufenden Vorarbeiten und beantwortete darüber hinaus auch Fragen zur aktuellen Prüftätigkeit, zum Beispiel zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehr. Das Thema der langen Verfahrensdauer beim Asylgerichtshof stand im Mittelpunkt der Fragen an Volksanwältin Stoisits. Volksanwalt Kostelka berichtete den Abgeordneten unter anderem über Prüffälle, die die Vollziehung des Diskriminierungsverbotes betreffen. 

Eine detaillierte Zusammenfassung der Ausschussberatungen ist der Parlamentskorrespondenz Nr. 517 vom 19.06.2012 zu entnehmen.