Volksanwaltschaft im Petitionsausschuss

14. Oktober 2010

Auf Einladung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen nahmen die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft am 12. Oktober 2010 an der Ausschusssitzung teil. Die Aussprache thematisierte die künftig engere Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und dem Petitionsausschuss.

Der Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Peter Kostelka, dankte der Ausschussvorsitzenden Ursula Haubner für diese Initiative und begrüßte die Annäherung: „Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Der Petitionsausschuss hat als einziger parlamentarischer Ausschuss die Möglichkeit, die Anliegen von Menschen unter Einbeziehung der jeweiligen Petentinnen und Petenten zu beraten. Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag zur Mitwirkung bei der Erledigung von Petitionen und Bürgerinitiativen. Allerdings muss die Initiative dazu vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ausgehen. Aufforderungen an einer stärkeren Mitwirkung oder Ersuchen um Unterstützung mit fachlichen Auskünften würden von der Volksanwaltschaft gerne aufgegriffen. Einbringen kann die Volksanwaltschaft jedenfalls ihre Erfahrungen aus der Behandlung von rund 17.000 Anliegen jährlich und den konkreten Ergebnissen aus Prüfverfahren auf Bundes- und Landes- und Gemeindeebene.

Auch Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek unterstrich die Bereitschaft, dem Ausschuss in Zukunft rechtliche Expertisen zur Verfügung zu stehen. Sinnvoll sei eine Befassung der Volksanwaltschaft insbesondere dann, wenn die Erörterung eines Anliegens sowohl Vollzugsbereiche des Bundes- als auch der Landesverwaltung berührt. Sie berichtete von der kürzlich stattgefundenen Tagung der deutschen Petitionsausschüsse in Schwerin: „In Deutschland läuft die Eingabe der Petitionen bereits seit 2008 elektronisch. Bei den sogenannten öffentlichen Petitionen wird das jeweilige Anliegen im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt und die Möglichkeit geboten, dass sich andere Personen, die selbiges für berechtigt halten, durch eine „Mitzeichnung“ ihre Unterstützung zum Ausdruck bringen. Dieser neue Zugang bedeutet zwar einen verstärkten Aufwand für das Parlament und bindet Ressourcen, vereinfacht aber auch für die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu demokratischen Entscheidungsprozessen“.

Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits legte dar, dass die im Ausschuss geleistete Arbeit für Bürgerinnen und Bürger zugänglicher und transparenter gemacht werden sollte und beklagte, dass die Behandlung von Petitionen und Bürgerinitiativen im Nationalrat oft keine Priorität hat. Wenige Menschen wüssten dieses Instrumentarium für sich nicht zu nützen, weil auch wenig für eine Steigerung des Bekanntheitsgrades gemacht werde. Auch sie sieht Potential für eine verstärkte Zusammenarbeit: „Die Volksanwaltschaft erstattet regelmäßig legistische Anregungen, wenn sie in ihren Prüfverfahren gesetzliche Härten feststellt. Viele daraus resultierende Probleme werden auch seit vielen Jahren an Abgeordnete herangetragen. Konkret betreffe das zum Beispiel Probleme mit Postamtsschließungen, mit Handymasten oder den Tierschutz. Hier wäre es wünschenswert, wenn man in Hinkunft an gemeinsamen Lösungsstrategien zu arbeiten beginnt. In manchen Fällen, in denen die Volksanwaltschaft nicht tätig werden kann, könnte sicherlich der Petitionsausschuss aktiv werden und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger eine Lücke schließen.“.

Im Ausschuss werden Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt. Dieser Ausschuss kann Stellungnahmen von Ministerien bzw. anderen Institutionen einholen sowie öffentliche Anhörungen mit InitiatorInnen und ExpertInnen durchführen. Und er kann weiters folgende Beschlüsse fassen:

  • Zuweisung der Petition an einen Fachausschuss zur weiteren Behandlung
  • Übermittlung an die Volksanwaltschaft zur weiteren Behandlung
  • Von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen, wenn der Gegenstand nach mehrheitlicher Auffassung des Ausschusses zur parlamentarischen Behandlung offenkundig ungeeignet ist
  • Kenntnisnahme der Petition.