Volksanwaltschaft begrüßt AMS-Zugang für Jugendliche mit Behinderung, fordert Ausweitung auf Erwachsene

21. Juni 2023

Grundsätzlich erfreut zeigt sich Volksanwalt Bernhard Achitz von der Ankündigung der Bundesregierung, Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, diesen nun zu ermöglichen. Achitz: „Das entspricht einer Forderung der Volksanwaltschaft aus dem Sonderbericht ‚Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung‘. Die Volksanwaltschaft wird die Details bewerten, sobald ein Gesetzesentwurf vorliegt. Schon jetzt stellt sich aber die Frage, warum die Regierung nur für Jugendliche endlich eine Lösung vorsieht, nicht aber für erwachsene Menschen mit Behinderung.“

"Unbefriedigend und unzulässig" – so hat die Volksanwaltschaft (VA) bereits im Jahr 2019 die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt im Sonderbericht beschrieben. Hauptproblem: Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur unfall-, aber nicht voll sozialversichert sind. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“

Für ihre Arbeit bekommen die Menschen in den Werkstätten keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld: „Das ist weder wertschätzend, noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements der Menschen mit Behinderung“, sagt Achitz: „Besonders für junge Menschen ist die Situation schwierig, sie haben kaum eine Chance, sich ein selbstständiges Leben aufzubauen.“

Sozialministeriums-Studie seit 2022 ausständig

2020 hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen ersten Schritt zur besseren Absicherung der Menschen in den Werkstätten gesetzt. Sozialminister Johannes Rauch hat eine Studie in Auftrag gegeben und deren Präsentation noch für 2022 angekündigt. „Bis jetzt wurde die Studie nicht veröffentlicht“, so Volksanwalt Achitz.

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