Volksanwalt Rosenkranz prüft Beschwerden wegen hoher Klassenschülerzahl
Amtswegiges Prüfverfahren soll klären, warum Klassenteilung nicht erfolgte. Die Volksanwaltschaft erreichten Beschwerden über die Neue Mittelschule in Pram (Bezirk Grieskirchen, Oberösterreich). Eltern kritisieren, dass die erste Klasse trotz hoher Schülerzahl (28) nicht geteilt wurde und ihre Kinder nun in einer „überfüllten“ Klasse lernen müssen. Nach der alten Regelung lag der Richtwert für Neue Mittelschulen bei 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Die neue Rechtslage verzichtet auf die Nennung konkreter Zahlen und gibt der Schulautonomie mehr Raum.
„Auch wenn es sich um eine autonome Entscheidung der Schule handelt, möchte ich wegen der hohen Schülerzahl untersuchen, ob die Klasseneinteilung korrekt abgelaufen ist. Nötigenfalls werde ich auch überprüfen, ob die Zuteilung an Lehrerinnen und Lehrern tatsächlich dem Bedarf vor Ort entspricht“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz.