Volksanwalt Rosenkranz: „Anzeigen- und Strafpraxis der Polizei bei Corona-Verstößen wird amtswegig geprüft.“

6. April 2020

„Einerseits wird seitens der Bundesregierung von der Bevölkerung notwendigerweise viel abverlangt, um die Krise der Corona-Pandemie einzudämmen. Andererseits liegen der Volksanwaltschaft zahlreiche Berichte über tatsächliche oder vermeintliche Härtefälle bei der Bestrafung vor“, so der für die Belange des Innenministeriums zuständige Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz.

Natürlich gehe es nicht darum, die Arbeit der Polizei in dieser Zeit zu verunglimpfen. „Hier wird großartige und aufgrund der Situation aufreibende, ja sogar aufgrund der Ansteckungsgefahr gefährliche  Arbeit geleistet“, so Rosenkranz.

Rosenkranz weiter: „Aber es liegen der Volksanwaltschaft Berichte vor, wonach in etlichen Fällen eine unter Umständen übertriebene Härte an den Tag gelegt wird. Auch gibt es Berichte, wonach die Verbote österreichweit unterschiedlich geregelt sind. Das möchte ich aufklären.“

Einige der Beispiele, aus denen sich die Fragen ergeben:

In Salzburg seien Spielplätze geschlossen und werde der Besuch mit Geldstrafe bis 1.000 Euro bedroht. Im höchsten Risiko-Land Tirol seien die Spielplätze geöffnet.

Oder: Es geht um Einschränkungen höchst privater Beziehungen. Wenn Menschen beispielsweise in einer Wochenend-Beziehung lebten, weil sie aus beruflichen oder anderen Gründen in unterschiedlichen Bundesländern wohnten, dürften sie sich nicht treffen und würden bestraft. Oder bei einem  Studentenpärchen hätte jeder seine kleine Wohnung, lebten aber abwechselnd zusammen. Ein gemeinsamer Einkauf oder Spaziergang ohne Sicherheitsabstand hätte bereits eine Strafe bewirkt.

Oder: In Judenburg hätte eine Mutter für ein Kind in einem Drogeriemarkt ein Schulheft gekauft. Weil nicht „lebensnotwendig“, drohe der Mutter eine Strafe. Die Tiroler Polizei hätte bekanntgegeben, keine Einkaufstaschen zu kontrollieren. Ein Beispiel von unterschiedlichen Handhabungen.

„Das sind nur kleine Einzelbeispiele – von den etlichen alltäglichen Strafen beim Radfahren, auf der Parkbank sitzen, mit einem Freund auf der Straße reden ganz zu schweigen. Und es gehe immer um ein paar hundert Euro! Innenminister Nehammer bat medial um Nachsicht für derartige ‚Anfangsschwierigkeiten‘, es gebe nun einen einheitlichen Standard. Und das wollen wir uns im Interesse der ohnehin leidgeprüften Bevölkerung genau ansehen“, schloss Rosenkranz.