Volksanwalt Rosenkranz: Amtswegiges Prüfverfahren zur Suspendierung des Grieskirchner Schuldirektors eingeleitet
Die mediale Berichterstattung zur Suspendierung des oberösterreichischen Schuldirektors wegen Verletzung der Maskenpflicht trotz ärztlicher Maskenpflichtbefreiung ruft den für den Bildungsbereich zuständigen Volksanwalt Walter Rosenkranz auf den Plan. Rosenkranz: „Ich werde mir den gesamten Verwaltungsakt vorlegen lassen, um im Rahmen der Prüfbefugnisse der Volksanwaltschaft die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Dienstbehörde nachzuvollziehen.“
Der Volksanwalt ortet in den letzten Tagen einen deutlichen Zuwachs an Eingaben von Eltern, die sich über die Covid-Maßnahmen an Schulen beschweren, insbesondere die de facto Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht, die medizinische Treffsicherheit dieser Tests und die unterschiedlich gestaffelte Schutzmaskenpflicht an den Schulen. Rosenkranz: „Die zum Teil gleichartigen Beschwerden werden seitens der Volksanwaltschaft an das Bildungsministerium mit der Bitte um entsprechende Aufklärung herangetragen.“
Überdies haben die Vorgänge rund um „Covid-Demonstrationen“ bzw. deren Untersagung ebenfalls zu einer Beschwerdeflut geführt. Die Zulässigkeit der Kundgebungsverbote werde hinterfragt und einzelne, zum Teil gefilmte Polizeimaßnahmen kritisiert. „Dies wird vor allem unter dem Aspekt der Beobachtung der Grund- und Freiheitsrechte geprüft, da zu den Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft auch die präventive Menschenrechtskontrolle gehört“, so Rosenkranz.
„Die Volksanwaltschaft ist jedoch nicht dazu da, Meinungen, vielleicht sogar persönliche Meinungen, als Prüfmaßstab einzusetzen. Es geht ausschließlich darum, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten zu überprüfen. Politische, insbesondere parteipolitische Wertungen, haben hier keinen Platz“, betont der Volksanwalt.
Die während der Covid-Pandemie eingegangenen Beschwerdefälle aus sämtlichen Geschäftsbereichen werden derzeit schon gesammelt und in einem Sonderband dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen vorgelegt sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. „Dieser Bericht wird voraussichtlich im Juni 2021 erscheinen, da es eben noch zahlreiche laufende Prüfverfahren gibt“, schließt Rosenkranz.