Volksanwalt Fichtenbauer: Hochwasser muss endlich versichert werden
Angesichts der Hochwasserkrise in Kärnten, in der Steiermark und in Tirol plädiert Volksanwalt Peter Fichtenbauer erneut für eine Pflichtversicherung für Hochwasserschäden.
Seit Jahren tritt die Volksanwaltschaft dafür ein, eine verpflichtende Versicherung – ähnlich der KFZ-Haftpflichtversicherung – gesetzlich einzuführen. Nach Hochwasserereignissen zeigt sich immer wieder, dass Betroffene auf die Katastrophenfonds der Bundesländer angewiesen sind, um entschädigt zu werden. Abgesehen davon, dass auf solche Entschädigungen kein Rechtsanspruch besteht, ist die Höhe der Geldleistung für viele Betroffene nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ bzw. kann mit dem Betrag kein anderes gleichwertiges Eigentum außerhalb der Gefahrenzone erworben werden. Gezeigt hat sich dies etwa im Jahr 2013 nach dem katastrophalen Hochwasser im Eferdinger Becken, dem Absiedelungsangebote der OÖ Landesregierung folgten.
„Man muss kein Klimaexperte sein, um zu sehen, dass Naturkatastrophen immer mehr zunehmen. Die Politik muss endlich darauf reagieren“, betont Volksanwalt Fichtenbauer. Er verweist darauf, dass die Volksanwaltschaft dem Nationalrat seit 2014 mehrfach davon berichtet hat. Eine im früheren BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe tagte nur einige Male und wurde ohne Ergebnis geschlossen. Für Volksanwalt Fichtebauer unverständlich, gibt es doch andere Länder wie die Schweiz oder Belgien, die das Modell der Naturkatastrophenpflichtversicherung bereits erfolgreich umgesetzt haben.