Volksanwalt Amon zum Fall Shopping City Seiersberg

20. April 2022

„Die Volksanwaltschaft hat die Causa Shopping City Seiersberg mehrfach geprüft und ist dabei auch an den Verfassungsgerichtshof herangetreten“, so Volksanwalt Amon. Die Volksanwaltschaft hat in der Vergangenheit hinreichend bewiesen, dass sie keine Scheu vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes hat. Im Fall Seiersberg befasste die Volksanwaltschaft den Gerichtshof sogar zweimal. Einmal wurde die Verordnung der Gemeinde aufgehoben, beim zweiten Mal bewirkte der Antrag der Volksanwaltschaft die Aufhebung einer Bestimmung im Landesstraßengesetz, die die Sanierung der umstrittenen Verbindungsbauten bewirkt hätte.

Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde im Sinne ihres verfassungsgesetzlichen Auftrages nach. Zur Prüfung der Einzelstandortverordnung gab es bis dato aber keinen Anlass.

Volksanwalt Amon stellt klar: „Die Volksanwaltschaft beurteilt und prüft keinesfalls politisch, sondern ausschließlich rechtlich. Ich weise es zurück, uns Untätigkeit vorzuwerfen und den Versuch zu unternehmen, die Volksanwaltschaft zu instrumentalisieren.“