Volksanwalt Achitz fordert Medikamentenkosten-Obergrenze

19. Februar 2024

Wenn man Medikamente verschrieben bekommt, muss man in der Apotheke 7,10 Euro pro Schachtel Rezeptgebühr bezahlen. Klingt nicht nach viel, aber da kann bei chronisch Kranken ganz schön viel zusammenkommen. Deshalb gibt es für Menschen mit sehr wenig Geld eine komplette Rezeptgebührenbefreiung, und für andere Menschen eine jährliche Obergrenze: Sobald sie 2 Prozent ihres Netto-Einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben, sind sie für den Rest des Jahres befreit. 

Der Pensionist Johann R. hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert, denn er hat nachgerechnet: Bis 28. November hat er 521 Euro für Medikamente ausgegeben, aber nur 360 Euro sind ihm für die Obergrenze angerechnet worden. Darüber hat auch die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 17. Februar berichtet. „Der Krankenkasse ist kein Vorwurf zu machen, denn hier besteht eine Gesetzeslücke“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Billige Medikamente werden nicht eingerechnet.“ 

Komplizierte Regelung mit Rabatt-Preisen schwer durchschaubar

Verschriebene Medikamente zählen nicht, wenn ihr Preis niedriger als die Rezeptgebühr ist. Und um es noch komplizierter zu machen: Sie zählen auch dann nicht, wenn der sogenannte Kassenpreis, also der Rabatt-Preis, den die Krankenkasse der Apotheke zahlt, niedriger als die Rezeptgebühr ist. In diesen Fällen hat der Patient den Privatverkaufspreis zu zahlen. Ist der Privatverkaufspreis höher als die Rezeptgebühr, kann zwar die Apotheke aufgrund des Apothekengesamtvertrags nur einen Betrag in der Höhe der Rezeptgebühr verlangen. Dann werden die 7,10 Euro aber nicht auf die Rezeptgebühren-Obergrenze angerechnet.  

Achitz: Gesetz ändern, damit die Befreiung so wirkt, wie sie soll

„Die Betroffenen werden also erst später im Jahr – oder gar nicht – von den Rezeptgebühren befreit. Die Regelung ist schwer durchschaubar. Und sie widerspricht dem Ziel, Menschen zu entlasten, sobald sie 2 Prozent ihres Einkommens für Medikamente ausgegeben haben. Notwendig wäre also statt der Rezeptgebühren-Obergrenze eine Medikamentenkosten-Obergrenze, in die alle ärztlich verschriebenen Medikamente eingerechnet werden. Das Parlament sollte das Gesetz entsprechend ändern.“ Damit würde auch der Anreiz wegfallen, Ärztin oder Arzt zu ersuchen, möglichst teurere Medikamente zu verschreiben.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.