Volksanwalt Achitz bei UNO-Staatenprüfung: Rechtsanspruch statt Almosen!

23. August 2023

Ob Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention einhält, war diese Woche Inhalt der Staatenprüfung durch die UNO in Genf. „In Sachen Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderung hat Österreich noch viel zu tun“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, der am 22. und 23. August die Fragen des UNO-Fachausschusses beantwortet hat: „Menschen mit Behinderungen können zwar viele Unterstützungsleistungen bekommen, aber sie haben keinen Rechtsanspruch darauf. Österreich muss weg vom Almosen, hin zum Anspruch!“

NAP Behinderung braucht echte Partizipation und verbindliche Finanzierung

Die UN-BRK ist in Österreich seit 2008 in Kraft, die Umsetzung ist vor allem im Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) geregelt. Bei dessen Erstellung war zwar von Partizipation die Rede, Menschen mit Behinderung und deren Vertretungen wurden zwar angehört, ihre Forderungen aber teils nicht berücksichtigt. Achitz: „Der NAP bleibt leider zahnlos, wenn er zwar Ziele definiert, aber die nachhaltige Finanzierung ungeregelt bleibt.“

Gravierende Mängel aus Sicht der Volksanwaltschaft sind fehlende österreichweit einheitliche Bestimmungen für Barrierefreiheit, enorme Hürden bei der inklusiven Schulbildung, zu wenig Persönliche Assistenz, fehlende Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung, die steigende Anzahl von Freiheitsbeschränkungen in Einrichtungen, und nicht zuletzt, dass die Betroffenen mit ihren Unterstützungsanträgen oft zwischen Behörden auf Bundes- und Landeseebene, aber auch Sozialversicherungsträgern hin- und hergeschickt werden.

Appell an Bund und Länder: UN-Handlungsempfehlungen umsetzen!

„Die Menschenrechte der Menschen mit Behinderungen müssen gestärkt werden. Ich habe den Eindruck, dass die österreichische Regierungsdelegation die Fragen des Fachausschusses und die Kritikpunkte ernst nimmt. Die Staatenprüfung muss aber auch Impuls dafür sein, Inklusion und Partizipation voranzutreiben“, so Achitz. Die bindenden Handlungsempfehlungen werden voraussichtlich im Herbst fertiggestellt sein. Achitz appelliert an Bund und Länder, diese dann auch umzusetzen: „Menschenrechte dürfen weder am Geld noch an zersplitterten Kompetenzen scheitern!“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.