Volksanwalt Achitz: Besuchsverbote auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen beenden!
Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner kann eine Infektion mit dem Coronavirus höchst gefährlich sein, und wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr besteht die Gefahr der Fortsetzung von Infektionsketten. Die aufgrund der Covid-19-Krise getroffenen Maßnahmen seien zwar prinzipiell aus nachvollziehbarem Grund erfolgt, aber sie sind ein massiver Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben. Es ist Zeit, dass Besuche unter größtmöglicher Risikominimierung wieder ermöglicht werden, hatte Volksanwalt Bernhard Achitz daher mehrfach angeregt. „Es ist erfreulich, dass das Sozialministerium die Forderung der Volksanwaltschaft nach einem Ende der Besuchsverbote aufgegriffen hat und unsere Vorschläge in seine Handlungsempfehlungen für Heimbetreiber einfließen hat lassen“, sagt Achitz. Nächster notwendiger Schritt sei nun, dass die Empfehlungen von den Altenwohn- und -pflegeheimen auch auf alle Einrichtungen ausgedehnt werden, in denen Menschen mit Behinderungen leben.
Auch Menschen mit Mehrfachbehinderung haben Recht auf Besuch
„Unbedingt notwendig ist die Einbindung von Organisationen für und von Menschen mit Behinderung in die Beendigung der Besuchsverbote, das gebietet allein schon die UN-Behindertenkonvention“, sagt Achitz. Da in den nächsten Monaten weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen werden, darf es nicht sein, dass haltgebende Strukturen und Routinen auf Dauer wegfallen, und Informationen über das Corona-Virus in Gebärdensprache oder Leichter Sprache nicht zur Verfügung stehen. Niemandem dürfen lebensrettende Informationen vorenthalten werden. Es darf zu keinen Benachteiligung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen oder schwerer Demenz kommen, auch wenn diese lautsprachlich nicht erreichbar sind oder zu sein scheinen.
Keine Rechtsgrundlage für Ausgangsverbote
Das Sozialministerium stellt in den Handlungsempfehlungen auch klar, dass für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner dieselben Regelungen für Ausgänge gelten wie für die restliche Bevölkerung. Aber täglich melden sich bei der Volksanwaltschaft Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, denen de facto verboten wird, das Heimgelände für kurze Spaziergänge oder Wege zu Post und Bank zu verlassen. Wer sich nicht daran hält, wird mit Quarantäne belegt oder es werden Kündigungen von Heimverträgen in den Raum gestellt. „Wenn Sie das Haus verlassen, lasse ich Sie nicht mehr herein“, soll eine Heimleiterin gedroht haben. Volksanwalt Achitz: “Ausgangsverbote bedeuten Freiheitsentzug, sie haben keine Rechtsgrundlage und sind daher sofort einzustellen.“