Volksanwältin Schwetz: Als nicht altersgerecht empfundener Sexualunterricht an oö. Volksschule

18. Jänner 2025

Zwei Mütter hatten sich bei der Volksanwaltschaft beschwert: Ihre Kinder seien nach einem Sachkundeunterricht in der vierten Klasse Volksschule mit sexualpädagogischem Inhalt völlig verstört nach Hause gekommen. Ihren Aussagen zufolge hätte ihnen die Lehrerin einen Film mit irritierenden Szenen gezeigt, außerdem seien Kondome im Unterricht herumgereicht worden gemeinsam mit der Erklärung, es gebe davon verschiedene Geschmacksrichtungen usw. Die Lehrerin hätte außerdem laut Aussagen der Mütter erklärt, wenn man sich als Mädchen bei einem Freund aufhalte, müsse man immer Kondome bei sich haben. Sexualaufklärung sei prinzipiell gut, die im Unterricht gezeigten Inhalten wären jedoch verstörend gewesen und verwendete Filme und Bücher unangemessen und nicht altersgerecht.

Der in die Sendung zugeschaltete Rechtsanwalt der Lehrerin wandte dagegen ein, dass der gezeigte Film für den Sexualkundeunterricht zugelassen sei. Im Film gebe es keine Sexszenen und keine nackten Menschen. Für den Sexualkundeunterricht verwendete Bücher seien auch bei einem Elternabend aufgelegen, es hätte sie jedoch niemand angesehen. Im Unterricht wurde zwar ein Kondom gezeigt, jedoch niemand dazu gezwungen, es anzugreifen. Der Unterricht seiner Mandantin sei altersgerecht gewesen, sämtliche Kritikpunkte würde man bestreiten.

Eine ebenfalls in der Sendung anwesende Psychologin bezeichnete das Angreifen von Kondomen als altersgerecht. Sexualpädagogisierung sei wichtig für ein positives Körpergefühl und sollte möglichst früh vermittelt werden. Wichtig sei hierbei aber auch eine nicht ideologisierte Sachinformation.

Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz betonte, dass am wichtigsten das Kindeswohl sei. Aufklärungsunterricht sei notwendig, aber der Unterricht müsse altersgerecht sein. Dies sei von Lehrern zu berücksichtigen. Eine Stellungnahme der zuständigen Bildungsdirektion enthalte keine konkreten Antworten. „Die Eltern fühlen sich mit ihren Bedenken nicht ernst genommen. Eltern sollten aber ein gutes Gefühl, haben, wenn sie ihre Kinder in die Schule schicken“, so Schwetz. Die Bildungsdirektion und die Schule sollten sich um die betroffenen Eltern bemühen, um wieder eine Kommunikationsbasis zu finden. Die Volksanwaltschaft werde sich im Sinne des Kindeswohls weiterhin der Sache annehmen.
 

Nachgefragt: Petition für Verkehrsbeschränkung auf burgenländischer Landesstraße

Die Bewohnerinnen und Bewohner einer kleinen burgenländischen Gemeinde im Bezirk Mattersburg hatten sich über den Durchzugsverkehr beschwert. Die Landesstraße, die den Ort durchquere, führe zu Verkehrslärm. An eine 50 km/h-Beschränkung halte sich kaum jemand. Der Bürgermeister der Gemeinde wünschte sich verkehrsberuhigende Maßnahmen, etwa Fahrbahnteiler oder Bepflanzung. Gefragt wäre im Ortsgebiet auch eine 30 km/h-Zone mit Kontrollen sowie Radarboxen.

Das Anrufen der Volksanwaltschaft brachte erste Schritte in die richtige Richtung. Kanaldeckel, die beim Befahren Geräusche verursachten, wurden seit der Erstausstrahlung des Falls getauscht. Luftbilder seien aufgenommen worden und die Konzeptplanung an ein Planungsbüro übergeben worden. Auch eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger wurde inzwischen vorgenommen. Eine 30 km/h-Beschränkung im Ortsgebiet wurde auf einer Strecke von 400 Metern und mit zeitlicher Eingrenzung geschaffen, was den Anrainern nicht weit genug geht. Auch die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung werde nicht kontrolliert. An der Ortseinfahrt kündigte die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg weitere bauliche Maßnahmen an. Radarboxen an fixen Standorten wurden abgelehnt. Volksanwältin Schwetz bezeichnete die Entwicklung als positiv: „Die 30 km/h-Zone, die auch dem Schutz der Schulkinder dient, ist auch infolge des Einschreitens der Volksanwaltschaft erlassen worden. Das Behördenverfahren in einem derart sensiblen Bereich sollte rascher durchgeführt werden.“