Volksanwältin Schwarz fordert bessere Kontrolle von Betriebsauflagen durch Behörde

1. Juni 2024

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom 1. Juni 2024 kritisierte Volksanwältin Gaby Schwarz die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf im Bezirk Ried im Traunkreis. Seit Jahren werden vom Betrieb am Nachbargrundstück der Familie Altmann in Voitsdorf Auflagen nicht nur nicht eingehalten, sondern Verstöße auch nicht rasch geahndet.

Konkret handelt es sich um den Betrieb eines Viehtransportunternehmens, der direkt an der Grundstücksgrenze von Familie Altmann in Voitsdorf errichtet wurde. Möglich wurde die Genehmigung nur, weil die Bezirkshauptmannschaft den Betrieb als „Sonderfall“ beurteilte. Voraussetzung dafür waren mehrere Betriebsauflagen zum Schutz der Nachbarn, die allerdings nicht eingehalten werden, wie z.B. keine Fahrten außerhalb von Betriebszeiten am Wochenende.

Seit Jahren bringt Familie Altmann Verstöße zur Anzeige und sammelte zahlreiche Fotobeweise – etwa von Fahrten in der Nacht. „Für uns als Volksanwaltschaft ist klar: Familie Altmann ist seit acht Jahren permanenter Lärmbelästigung ausgesetzt und die Behörde säumig. Dass die Bezirkshauptmannschaft Familie Altmann trotz der zahlreichen Anzeigen und Fotobeweise von Verstößen im Stich lässt und nicht rigoros dagegen vorgeht, ist untragbar. Ich fordere die Bezirkshauptmannschaft auf, lückenlos zu kontrollieren, ob sich der Betrieb an die Auflagen hält und jedes Mal entsprechende Schritte einzuleiten,“ sagte Volksanwältin Schwarz.

Streit um den Durchgang in einer Wohnhausanlage in Döbling

In der ORF-Sendung Bürgeranwalt wurde außerdem „nachgefragt“, wie sich der seit 2019 schwelende Streit um den Durchgang in einer Wohnhausanlage in Döbling entwickelt hat. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren die Errichtung eines öffentlichen Weges, wie er auch im Flächenwidmungsplan vorgesehen ist. Der 4 Meter breite Durchgang sollte der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist der Durchgang nicht nur versperrt, sondern wäre auch gar nicht möglich, da eine Garagenzufahrt und kleine eingezäunte Privatgärten errichtet wurden. Was nach wie vor fehlt, ist der Ausbaubeschluss des Bezirks.

Bezirksvorsteher Daniel Resch verwies auf horrende Kosten, die mit dem Umbau verbunden wären und dass der Bedarf an diesem Durchgang nicht gegeben wäre. Volksanwältin Gaby Schwarz kritisiert die damals befristete Baubewilligung als rechtswidrig und betonte: „Der Durchgang wurde genehmigt und zugesagt, also muss er auch gebaut werden! Dass damit auch Beleuchtung, Gehsteig und Schneeräumung verbunden sind, stand von Anfang an fest. Sich jetzt auf die Kosten auszureden kann ich nicht gelten lassen. Ich empfehle der Bezirksvorstehung, den Magistrat um finanzielle Unterstützung zu ersuchen. Wir werden jedenfalls nicht locker lassen!“