Volksanwältin Gaby Schwarz: Gemeinde fordert von Seniorin Strafzahlung für nicht bebautes Grundstück, das ihr nicht mehr gehört
Eine 86-jährige Steirerin hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet, die der Stadtgemeinde Hartberg jährlich 820 Euro Investitionsabgabe zahlen soll für ein nicht bebautes Grundstück, das sie bereits vor Jahren verkauft hat. Für Volkanwältin Gaby Schwarz ist klar: „Es gibt keinen gültigen Vertrag, keine gesetzmäßige Vorschreibung und überdies hat die Gemeinde ihren Teil einer Vereinbarung nicht erfüllt. Abgesehen davon sind lebenslange Strafzahlungen nicht rechtskonform. Wie die Gemeinde Hartberg mit dieser Seniorin umgeht, ist empörend.“
Begonnen hat alles im Jahr 2007. Damals besaß die Seniorin über 4.700 Quadratmeter Grund - teilweise Grünland, teilweise Bauland. Die Stadtgemeinde Hartberg hat ihr angeboten, davon insgesamt 2.500 Quadratmeter in Bauland umzuwidmen. Im Gegenzug verpflichtet sie sich, den Grund innerhalb von drei Jahren zu bebauen, falls die Gemeinde das umgewidmete Grundstück nicht kauft. Tut sie das nicht, muss sie für jedes Jahr, in dem sie nicht baut, eine sogenannte "Investitionsabgabe" von 820 Euro bezahlen.
Im Jahr 2013 hat die Seniorin ihren Grund mit Wissen der Gemeinde an eine Privatperson verkauft. Elf Jahre nach dem Grundstücksverkauf, wurde sie von der Stadtgemeinde Hartberg aufgefordert, je 820 Euro für die Jahre 2021, 2022 und 2023 als Investitionsabgabe zu bezahlen. Denn der neue Eigentümer hat nicht gebaut. Aus Sicht der Gemeinde haftet Frau P. dafür.
Diese Vorgehensweise ist für Volksanwältin Gaby Schwarz aus mehreren Gründen kurios: „Uns liegt nur das Anbot mit der Unterschrift von Frau P. aus dem Oktober 2017 vor. Wir wissen weder, ob und wann der Vertrag von dem Gemeinderat genehmigt wurde oder vom Bürgermeister unterschrieben wurde. An sich hätte Frau P. ein unterschriebenes Vertragsexemplar erhalten müssen. Der Vertrag spricht zudem von einer Widmung von den gesamten 2.575 m2. Das ist bis heute nicht erfolgt. Die Gemeinde hat ihren Teil der Vereinbarung also nicht erfüllt. Eine „Investitionsabgabe“ wäre auch mit Bescheid vorzuschreiben. Aber vor allem: Eine lebenslange Vorschreibung einer Konventionalstrafe entspricht nicht den guten Sitten. Nach unserer Auffassung ist ein solcher Vertrag in dieser Form gesetzwidrig. Die Gemeinde war dazu nicht ermächtigt.“