Volksanwältin Brinek diskutiert neues Erwachsenenschutzgesetz mit NGOs
Beim Dialog zum Erwachsenenschutzgesetz diskutierte Volksanwältin Gertrude Brinek mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fragen und Herausforderungen rund um das neue Erwachsenenschutzgesetz. Das neue Gesetz, das Mitte des Jahres in Kraft treten wird, löst die alte Praxis der Sachwalterschaft ab und bringt neue Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Bei der von den Wiener Sozialdiensten organisierten Veranstaltung hatten Interessierte von Institutionen wie dem Fonds Soziales Wien, dem Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, der Wiener Gesundheitsförderung, der Behindertenanwaltschaft, der Volkshilfe Wien, den Sozialen Diensten der Adventmission, der Landespolizeidirektion Wien, der Caritas der Erzdiözese Wien und dem Haus der Barmherzigkeit die Möglichkeit sich über die Bedeutung der neuen Regelung auszutauschen.
Volksanwältin Brinek präsentierte das neue Erwachsenenschutzgesetz aus Sicht der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 das Menschenrechtshaus der Republik und als solches für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. In ihrer Tätigkeit ist die Volksanwaltschaft dabei immer wieder mit oft recht schmerzlichen Fragen rund um die Sachwalterschaft und die Einschränkung der persönlichen Rechte konfrontiert. Volksanwältin Brinek engagiert sich seit beinahe 10 Jahren für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für Besachwaltete und hat im Laufe der Zeit zahllose Beschwerden zu dieser Thematik aufgenommen. „Die Gesetzesreform basiert maßgeblich auf der Berücksichtigung des Willens der Betroffenen“, so Brinek, in deren Vortrag die Vorsorgevollmacht im Mittelpunkt stand. „Mit ihrer Hilfe kann jedefrau und jedermann festlegen, wer bestimmte Angelegenheiten übernehmen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr fähig ist.“
Volksanwältin Brinek erläuterte insbesondere, welche Problemfelder von Betroffenen und deren Angehörigen am häufigsten thematisiert werden: „Dass jede und jeder weiß, wie sie am besten für eine mögliche Situation der Hilfsbedürftigkeit vorsorgen kann, liegt mir dabei besonders am Herzen. Um in Würde am Ende des Lebens ankommen zu können, sind Aufklärung und Information absolut notwendig.“