Verkehrsstrafen für gestohlene Kennzeichen

30. September 2023

Einer Frau waren die KFZ-Kennzeichen ihres Autos gestohlen worden. Nach einer Anzeige bei der Polizei musste sie sich bei einer KFZ-Versicherungsstelle neue Kennzeichen holen, ihre digitale Mautvignette auf das neue Kennzeichen ummelden und andere Unannehmlichkeiten auf sich nehmen. Vier Monate danach erhielt sie erstmals im Februar 2023 eine Lenkererhebung zugestellt, da sie auf der Autobahn bei Linz-Asten vermeintlich zu schnell gefahren sei. Sie klärte die Angelegenheit auf, wies darauf hin, dass sie die betreffenden Kennzeichen längst als gestohlen gemeldet habe und das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Es folgten noch zwei weitere Strafen wegen Schnellfahrens in einer Linzer Zonenbegrenzung und auf der Autobahn. Auch diese Strafverfahren wurde nach Rechtsmitteln der Frau eingestellt. Obwohl die Kennzeichen zwischenzeitlich sichergestellt werden konnten, erfuhr die Frau von der Auffindung der Kennzeichen nichts.

In einer Stellungnahme teilte das Verkehrsministerium mit, dass bei den weitgehend automatisiert versandten Anonymverfügungen in Fällen verlorener oder gestohlener Kennzeichen auf die Daten des zuletzt bekannten Zulassungsbesitzes zugegriffen wird. Das Ministerium habe inzwischen eine Korrektur bei der IT-Koordination für sämtliche Behörden veranlasst.

Volksanwalt Walter Rosenkranz dazu: „Auch wenn es sich nur um eine kleine Straftat gehandelt hat, war es eine Straftat. Die Frau hat daher das Recht zu erfahren, wer der Täter war, um sich bei ihm für den entstandenen Aufwand schadlos zu halten. Opfer haben in Österreich auch Rechte.“ Bei gestohlenen Kennzeichen einfach dem letzten Zulassungsbesitzer die Strafe zu schicken, sei nicht sehr durchdacht gewesen, merkte der Volksanwalt an. „Die Volksanwaltschaft wird jedenfalls weiter aufmerksam verfolgen, wann die erwähnte Änderung im EDV-System durchgeführt wird“, versicherte Rosenkranz.

Nachgefragt: Lärmbelästigung durch benachbartes Transportunternehmen

Eine Steirerin beschwerte sich über ein an ihr Grundstück angrenzendes Transportunternehmen. Vor allem an den Wochenenden und zu Wochenbeginn gebe es einen unerträglichen Lärm, wenn etwa montags ab drei Uhr früh LKW starteten.

Bis 2022 wurde das Grundstück ohne Bewilligung als Stellplatz für 29 LKW genutzt, seitdem gibt es eine Genehmigung der Gewerbebehörde. Das Transportunternehmen verließ sich darauf, dass die Gemeinde die Nutzung des Grundstücks als Stellplatz billigte. Die für gewerberechtliche Angelegenheiten zuständige Bezirkshauptmannschaft Leibniz teilte hingegen mit, dass das Genehmigungsverfahren seit 2017 durchgeführt worden sei, sich jedoch aufgrund zahlreicher Anzeigen der Frau bis 2022 verzögert habe.

Seit der erstmaligen Ausstrahlung des Falls im März 2023 wurde mit dem Bau einer behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzwand begonnen. Die Nachbarin zeigte sich damit zufrieden, sofern künftig nicht mehr als die bescheidmäßig zugelassenen 29 LKW dort parken. „Nach Errichtung der Lärmschutzwand werden auch zu verschiedenen Zeiten Lärmmessungen durchgeführt“, berichtete Volksanwalt Walter Rosenkranz zuversichtlich.