Verkehrslärm durch Pendlerverkehr und Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ennser Tempo-30-Zone

7. September 2024

Der Bewohner einer Siedlung im oberösterreichischen Enns beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft, Geschäftsbereich von Dr. Walter Rosenkranz, weil er und andere Bürgerinnen und Bürger von ihrer Gemeinde in den letzten Jahren wiederholt verkehrsberuhigende Maßnahmen gefordert hatten, ihrem Empfinden nach jedoch nichts unternommen worden war. Von einem angrenzenden Gewerbegebiet würden bei Schichtwechsel morgens, mittags und abends trotz Alternativen sehr viele Mitarbeiter durch die Wohnsiedlung fahren, ein hoher Prozentsatz noch dazu mit überhöhter Geschwindigkeit. Ein Eindruck, den auch vom ORF Befragte bestätigten.

Der Ennser Bürgermeister entgegnete dem, dass sehr wohl Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen worden wären: eine 30 km/h-Zone sei eingeführt bzw. erweitert worden; Gespräche mit den anliegenden Betrieben seien geführt worden, sie sollten auf ihre Mitarbeiter einwirken, sodass diese nicht durch die Wohnsiedlung fahren würden; die Polizei sei wiederholt zur Verkehrsüberwachung aufgefordert worden; außerdem habe man auch selbst Verkehrsmessungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Die Kritik des Beschwerdeführers bei der Volksanwaltschaft habe sich allerdings nicht bestätigen lassen, die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit habe sich außerdem verringert. Zwischen 2002 und 2023 sei zudem die Anzahl der Fahrzeuge von 898 auf 702 gesunken. Ein Straßenrückbau sei nicht möglich, da auch Einsatzfahrzeugen, etwa der Feuerwehr, oder für die Landwirtschaft die Zufahrt erhalten bleiben müsse. Da Beschwerdepunkte in Gutachten nicht bestätigt werden haben können, sei eine Verordnung zur Verkehrsberuhigung gegenüber den Aufsichtsbehörden Bezirkshauptmannschaft und Land nicht durchzusetzen.

Volksanwalt Rosenkranz zeigte wenig Verständnis, warum es in der betreffenden Siedlung etwa kein Durchfahrverbot ausgenommen für Anrainer gebe. Dies sei durchaus auch in anderen Gegenden gängige Praxis. Die Volksanwaltschaft werde an dem Fall dranbleiben und beobachten, ob tatsächlich eine kritische Verkehrsstelle in Enns entschärft, und der Umgehungsverkehr durch die Wohnsiedlung so entlastet wird, so Rosenkranz.

 

Nachgefragt: Nächtliche Ruhestörung bei der Wientalterrasse

Im Juni 2023 berichtete „Bürgeranwalt“ über nächtliche Ruhestörung im Bereich der Wientalterrasse. Anrainerinnen und Anrainer hatten sich über allabendliche laute Musik beschwert und seien, wie sie sich beklagten, von Politik und Polizei nicht unterstützt worden. Volksanwalt Walter Rosenkranz schlug vor, den Fall in der Sendung zu diskutieren.

Er forderte, den Bereich nachts zu sperren, im Winter sei er ebenfalls nicht zugänglich. Die Nachtruhe der dort Lebenden sei gegenüber dem konsumfreien Raum prioritär. Die Stadt Wien schloss sich diesem Vorschlag nicht an.

Inzwischen konnte für die Bewohnerinnen und Bewohner immerhin eine Verbesserung erreicht werden: Durch den verstärkten Einsatz eines „Awareness und Fair Play-Teams“ hat sich das nächtliche Geschehen zum Teil in einen anderen Bereich verlagert, sodass die Anrainer der Wientalterrasse nun wieder etwas mehr zur Ruhe kommen. Auch Volksanwalt Rosenkranz sah die Verbesserungen positiv.