Verbesserung bei 450-Euro-Bonus für Arbeitslose kommt, aber leider nicht rückwirkend

6. Dezember 2020

Viele Menschen haben durch die Corona-Krise unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren. Wer von Mai bis August arbeitslos war, hat einen 450-Euro-Bonus als Einmalzahlung zusätzlich zum Arbeitslosengeld bekommen. Viele, aber nicht alle Arbeitslosen, wie Volksanwalt Bernhard Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ Anfang November kritisiert hatte. Wer etwa ein paar Tage zu lang krank war, hat statt 450 Euro Arbeitslosenbonus gleich nur Null Euro bekommen. Nun hat die Politik auf die Kritik der Volksanwaltschaft reagiert und sich vom Alles-oder-Nichts-Prinzip verabschiedet: In der zweiten Tranche im Herbst wird die Einmalzahlung nicht mehr auf Null gestrichen, sondern in Schritten auf 300 bzw. 150 Euro gekürzt, wenn die betroffenen Menschen nicht für Arbeit zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel krank sind. 

Wer im ersten Lockdown krank war, bekommt immer noch nichts

Ein doppelter Erfolg, denn neben der gesetzlichen Verbesserung für die nächste Auszahlungsrunde konnte die Volksanwaltschaft auch für Herrn D. eine Verbesserung erreichen: "Er bekommt die 450 Euro nachbezahlt, weil er vom AMS falsch beraten wurde. Was daran lag, dass man zu diesem Zeitpunkt auch beim AMS nur die öffentlichen Ankündigungen der Politik kannte – aber auf die gesetzlichen Regeln lange warten musste“, sagte Achitz in der „Bürgeranwalt“-Sendung vom 5. Dezember: „In seinem Fall wurde das Problem also auch rückwirkend gelöst. Für alle anderen Fälle ist aber zu bemängeln, dass es keine rückwirkende Lösung gibt. Wer im ersten Lockdown krank war, hat Pech gehabt und bekommt auch jetzt nichts nachgezahlt.“