VOLKSANWÄLTIN BRINEK FRAGT NACH

11. Juli 2011

TV Sendung „Bürgeranwalt" vom 9. Juli 2011

Volksanwältin Brinek berichtet über Fortschritte und Erfolge bei Abgeltung eines Wasserschadens sowie bei Schadenersatz für eine Beisetzung im Armengrab. Weitere Fälle behandeln die Auszahlungsmodalitäten der Wohnbeihilfe, einen Konflikt um einen Kanalanschluss und eine Hangrutschung, die massive Schäden verursachte.

 

Garage überschwemmt

Im Falle jenes Schadens, der durch die Überschwemmung einer Garage in einem Wiener Gemeindebau entstanden ist, wurde eine Einigung erzielt. Zur Erinnerung: Die dort abgestellten Autos haben Totalschäden erlitten. Wiener Wohnen hatte keine Ursachenforschung betrieben und sprach von "höherer Gewalt". Mittlerweile wurde ein Gutachten eingeholt und Rückstauklappen eingebaut. Der erlittene Schaden wurde zu 20 % abgegolten, darüber hinaus hat der Betroffene Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds erhalten.

 

Anschluss an öffentliche Abwasserentsorgung verweigert

Im Falle jenes Salzburger Ehepaars, das sich seit vier Jahren um einen Kanalanschluss bemüht, hat die Gemeinde endlich den entsprechenden Duldungsbescheid erlassen. Der betroffene Nachbar hat Einspruch erhoben. Das Berufungsverfahren soll jedoch noch dieser Tage entschieden werden.

 

Schäden durch Hangrutschung

Bereits 2007 wurde in der Sendung Bürgeranwalt über eine Hangrutschung in Windischgarsten berichtet. Dadurch entstanden im oberhalb gelegenen Haus massive Schäden. Die Eigentümerin des betroffenen Hauses sah die Ursache in dem unsachgemäßen Öffnen einer Baugrube am unteren Ende des Hanges. Die Kritik der Volksanwaltschaft bezüglich der mangelhaften Verfahren für die Baubewilligung wurde mittlerweile bestätigt. Zur Stabilisierung des Berges hat die Gemeinde von Experten ein Drainagierungs-Projekt ausarbeiten lassen, das mittlerweile auch ausgeführt wurde. Ob diese Maßnahme zielführend ist, wird sich erst nach einem längeren Beobachtungszeitraum erweisen.

 

Auszahlungsmodalitäten der Miethilfe im Burgenland unzumutbar

Im Falle jener Burgenländerin, die sich über die Auszahlungsmodalitäten, der Mietbeihilfe beklagt hatte, gibt es eine positive Nachricht. Das Land Burgenland sagt zu, dass die Überweisung der Wohnbeihilfe künftig nicht mehr alle drei Monate im Nachhinein, sondern monatlich erfolgen werde.

 

Bestattung im Armengrab

Im Falle jenes Beschwerdeführers, dessen Vater ohne sein Wissen im Armengrab beerdigt wurde, konnte ebenfalls ein Kostenersatz erwirkt werden. Somit konnte der Verstorbene ohne finanzielle Mehrbelastung im Familiengrab beigesetzt werden. Volksanwältin Brinek betont in diesem Zusammenhang nochmals, dass die Volksanwaltschaft davon ausgeht, dass die Verständigung der Angehörigen nach erfolgter Obduktion der Staatsanwaltschaft obliegt. Das Bundesministerium für Justiz teilte dazu mit, dass künftig im Falle einer Obduktion der Obduzent ersucht wird, die Angehörigen über die Freigabe des Leichnams zu verständigen.