Ungleichbehandlung bei Studienplätzen für Medizin

9. September 2023

Mangels Matura erwarb ein österreichischer Staatsbürger aus Vorarlberg einen Zugang zur Universität mit einer Studienberechtigungsprüfung, die den Zugang zu einem Studium grundsätzlich gleichberechtigt zur Reifeprüfung ermöglicht. Der junge Mann darf zwar mit der Studienberechtigungsprüfung studieren, er fällt jedoch nicht in das „Österreich-Kontingent“ für Medizin-Studienplätze. Dieses sei laut Universitätsgesetz (UG) nur Personen mit einem „österreichischen Reifeprüfungszeugnis“ vorbehalten. Trotzdem er die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, wird er dem EU-Kontingent zugeordnet.

Der Vertreter des Bildungsministeriums meinte dazu, dass Österreich vor 15 Jahren mit der EU lange um die bestehende Quotenregelung mit 75% der Studienplätze für österreichische Studierende, 20% für solche aus EU-Ländern sowie 5% für Drittstaatsangehörige ringen musste. Die Österreich-Quote gelte für Personen mit österreichischem Maturazeugnis, da dies auch der „Hauptanwendungsfall“ sei bei der Aufnahme zum Medizinstudium. Die bestehende Regelung sollte nicht verändert werden, damit die gültigen Quoten insgesamt weiterhin vor der EU-Kommission Bestand hätten. Das UG gebe den Medizinuniversitäten diesbezüglich außerdem keinen Spielraum, eine andere Handhabungsweise wäre gesetzeswidrig.

Die Volksanwaltschaft betrachtet die Handhabungsweise hingegen als sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Personen mit Studienberechtigungsprüfung gegenüber Personen mit Reifeprüfungszeugnis. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz empfahl künftig Studienberechtigungsprüfung und Matura gleich zu behandeln, andernfalls wäre der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem Fall zu befassen: „Wenn das Bildungsministerium die gängige Praxis beibehält, wird nur ein Gang zum VfGH helfen. Sollte dieser zum Erkenntnis kommen, dass hier tatsächlich eine Ungleichbehandlung vorliegt, hat das Ministerium Handlungsbedarf und muss auch Personen mit Studienberechtigungsprüfung bei der Aufnahme zum Medizinstudium im Österreich-Kontingent berücksichtigen“, so Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz.


Nachgefragt: Hoher Wildbestand verursacht Schäden an Waldbestand

In „Nachgefragt“ ging es diesmal um einen Fall, der erstmals im Jänner 2023 in „Bürgeranwalt“ diskutiert worden ist: Eine Kärntner Waldbesitzerin hatte sich bei der Volksanwaltschaft beschwert, dass vor allem ihr Jungwald durch Wildverbiss stark beschädigt werde. Die Jägerschaft würde hauptsächlich männliches Wild wegen der Trophäen erlegen. Die Jägerschaft hielt dem entgegen, dass die Abschussquoten immer zwischen zu 92% und 117% erfüllt worden seien. Die Waldbesitzerin wollte diesen Einwand jedoch nicht gelten lassen, solange ihre Schäden konstant blieben.

Nach der Erstausstrahlung des Falles gab es einen Lokalaugenschein im Wald der Beschwerdeführerin. Die Abschusspläne wurden tatsächlich angepasst und zwischen mehreren Revieren koordiniert. „Es sollte künftig darauf geachtet werden, dass nicht nur Trophäenwild, sondern auch Kahlwild gejagt wird. Das heißt, dass im Interesse des Wildbestandes nicht nur Hirsche erlegt werden sollen“, empfahl Volksanwalt Rosenkranz. Es seien weiters laufende Begehungen der Reviere vereinbart worden, um die Entwicklung zu beobachten. „Endlich ist das Verfahren von den Schreibtischen weg zu den Betroffenen vor Ort verlagert worden“, so der Volksanwalt. Zu beobachten bleibt, ob mittelfristig dadurch der nachwachsende Wald besser geschützt wird.