„Ungelernt“ und „derzeit Notstandshilfe“ auf Sichtkuvert des BMJ

5. März 2015

Auf einem Schreiben des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) waren im Sichtfenster des Kuverts neben Vor- und Nachnamen sowie Adresse auch folgende Informationen des Adressaten angegeben: ungelernt, derzeit Notstandshilfe. Das BMJ rechtfertigte diese Angaben mit der Notwendigkeit, den Empfänger des Schreibens eindeutig zu individualisieren.

In der sogenannten „Verfahrensautomation Justiz“, die für die Erstellung und Versendung von Dokumenten verantwortlich ist, gibt es laut BMJ die Möglichkeit, zur Individualisierung der Empfängerinnen und Empfänger auch das Geburtsdatum und/oder die Beschäftigung bei der Adresse mitzudrucken. Im vorliegenden Fall seien beide Informationen auf den Briefkopf gedruckt worden, um den Empfänger zu konkretisieren.

Auf Nachfrage der Volksanwaltschaft berief sich das BMJ auf die Rechtsprechung der Datenschutzkommission und darauf, dass die Angabe des Geburtsdatums und der Beschäftigung zur Individualisierung gesetzlich erlaubt sind. Darüber hinaus hätte der Empfänger im Zuge eines Gerichtsverfahrens selbst diese Angaben gemacht, als er nach seiner Beschäftigung gefragt wurde.

Volksanwältin Gertrude Brinek konnte dieser Argumentation jedoch nicht folgen und vertritt die Meinung, dass diese Angaben vermeidbar seien und über die gesetzliche Regelung hinausgehen. Sie stellt dazu fest: „Bei den Angaben ,ungelernt, derzeit Notstandshilfe' handelt es sich keinesfalls Daten, die der Individualisierung dienen. Niemand will derart persönliche Informationen im Sichtfenster eines Briefes lesen.“ Sie fordert das BMJ auf, diese Praxis umgehend zu unterlassen.