Unerträglicher Lärm durch Veranstaltungslokal

9. Jänner 2016

Die Mutter ist verzweifelt, denn ihr kleiner Sohn leidet am Undine Syndrom, einer Krankheit, bei der das Kind nur mit Beatmungsgerät schlafen kann, da es zu atmen aufhört und zu ersticken droht. Der Bub kann aufgrund des Musiklärms, der vor allem durch große Hochzeitsfeiern bis zum Morgen verursacht wird, erst sehr spät einschlafen und kaum durchschlafen. Ruhe wäre für das Kind ganz besonders wichtig.

Der Leiter des Magistratischen Bezirksamtes bestätigte in der Studiodiskussion, dass der Betrieb für die Familie gesundheitsgefährdend sei. Ein Gaststättenbetrieb bis vier Uhr morgens sei zwar behördlich genehmigt, jedoch seien bei der damaligen Bewilligung andere Voraussetzungen gegeben gewesen. Denn die Wohnung der Familie sei damals noch ein Lager gewesen und erst später umgewidmet worden.

Die Gewerbebehörde forderte den Betreiber daher auf, ein Sanierungskonzept zur Reduzierung der Lärmbelastung vorzulegen. Da er die Frist nicht eingehalten hat, erließ die Behörde eine Verfahrensanordnung, wonach im angrenzenden Veranstaltungssaal keine Musik mehr aufgeführt werden dürfe, weder verstärkt noch unverstärkt. Sollte sich der Betreiber an diese Anordnung nicht halten, wird der Saal durch die Behörden versiegelt werden.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zeigt sich ob der Maßnahmen erfreut, auch wenn derlei Schritte schon viel früher gesetzt hätten werden müssen. Die vom Magistratsleiter angekündigten Maßnahmen sollen raschest umgesetzt werden. Die ohnehin durch die schwere Erkrankung des kleinen Sohnes schon stark belastete Familie hat Ruhe endlich verdient, so Volksanwalt Fichtenbauer.

 

Einsparungen bei Militärmusik

Im April 2015 wurde in der Sendung Bürgeranwalt über die Sparpläne des Verteidigungsministers berichtet. Die Militärmusikkapellen der Bundesländer sollten jeweils von 50 auf 20 Personen reduziert werden. Dies stieß auf große Empörung in den Bundesländern.

Ein Sprecher des Bundesministeriums bestätigte in einem Interview die Sparpläne und räumte ein, dass für große Staatsbesuche durch die Gardemusik zwar weiterhin ein würdiger Rahmen gesichert sei, das Programm der Militärmusikkapellen in den Bundesländern aber an die künftig wesentlich geringere Zahl der Kapellenmitglieder angepasst werden müsse.

Die Militärmusik, so Volksanwalt Fichtenbauer, sei seit jeher eine Kaderschmiede künftiger Musikerinnen und Musiker der traditionellen, zivilen Blasmusikkapellen. Die nicht nachvollziehbare Kürzung der Mittel würde langfristig negative Auswirkungen auf die Qualität der in Österreich traditionell tief verwurzelten Musikkapellen haben.

Eine Vorarlberger Blasmusikkapelle verdeutlichte den klanglichen und optischen Vergleich zwischen 47 und 20 Mitgliedern in einem Versuch. Sie spielten einen Marsch in voller und in „abgespeckter“ Besetzung. Der Unterschied in der Musikqualität – zu Ungunsten der reduzierten Anzahl von Mitgliedern – war deutlich hörbar. Volksanwalt Fichtenbauer forderte, dass nicht der Weg der Lächerlichkeit auf Grund von Einsparungen beschritten werden dürfe, denn die Militärmusik sei Teil der Österreichischen Kultur- und Traditionslandschaft.

Nun wurden die Einsparungsmaßnahmen doch vollzogen. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kommentierte diese Entscheidung des Verteidigungsminister so: „Es gibt Ewiges und es gibt Kurzlebiges. Die österreichische Militärmusik wird noch glänzen, wenn das jetzige politische Management nur noch eine Fußnote der Zeitgeschichte sein wird...“.