Systemversagen in der Schulverwaltung

24. April 2014

Die Personalverwaltung des Unterrichtsministeriums ist seit Jahren nicht in der Lage sicherzustellen, dass  Gehaltszahlungen rechtzeitig ausbezahlt werden und Versicherungsmeldungen bei neu beginnenden oder wieder einsteigenden Lehrkräften erfolgen.

In einem Fall erhielt eine schwangere Frau sechs Monate lang kein Gehalt und war über diesem Zeitraum auch nicht versichert. Die Volksanwaltschaft muss deshalb ein Systemversagen feststellen. Da die bewusste bzw. strukturelle Inkaufnahme rechtswidriger Zahlungsverzögerungen durch die staatliche Personalverwaltung unakzeptabel ist, wird sie Follow-Up-Überprüfungen vornehmen.