Systemversagen in der Schulverwaltung
Die Personalverwaltung des Unterrichtsministeriums ist seit Jahren nicht in der Lage sicherzustellen, dass Gehaltszahlungen rechtzeitig ausbezahlt werden und Versicherungsmeldungen bei neu beginnenden oder wieder einsteigenden Lehrkräften erfolgen.
In einem Fall erhielt eine schwangere Frau sechs Monate lang kein Gehalt und war über diesem Zeitraum auch nicht versichert. Die Volksanwaltschaft muss deshalb ein Systemversagen feststellen. Da die bewusste bzw. strukturelle Inkaufnahme rechtswidriger Zahlungsverzögerungen durch die staatliche Personalverwaltung unakzeptabel ist, wird sie Follow-Up-Überprüfungen vornehmen.