Stützkraft für uneingeschränkten Schulbesuch eingefordert

2. April 2014

Eine Mutter wandte sich an die Volksanwaltschaft, da ihr autistischer Sohn nur sehr eingeschränkt - nämlich zwei bis drei Stunden täglich - die Schule besuchen konnte. Um ihn im Unterricht zu unterstützen und einen optimalen Schulbesuch zu ermöglichen, bedurfte es einer qualifizierten Stützkraft. Dies scheiterte jedoch an der Finanzierung.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer wandte sich daher an den Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll. Er ersuchte um Stellungnahme, wie sichergestellt werden kann, dass der betroffene Bub in ausreichender Weise bei seinem Schulbesuch unterstützt wird.

Dem Schüler wurde nun eine Assistenz im Ausmaß von acht bis zehn Stunden wöchentlich zur Verfügung gestellt. „Die Marktgemeinde Sieghartskirchen kommt nun für die Finanzierung der erforderlichen Unterstützung auf. Ich hoffe, dass damit ein friktionsfreier Schulbe-such sichergestellt wird“, so Fichtenbauer.

Volksanwaltschaft fordert klare Regeln für persönliche Assistenz im Schulunterricht

Fichtenbauer erinnert anlässlich dieses Falles an die UN-Behindertenrechtskonvention. Demnach dürfen Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Die Volksanwaltschaft fordert daher den  Gesetzgeber auf, klare Regeln für persönliche Assistenz im Schulbetrieb zu schaffen. „Im Sinne einer erfolgreichen und sinnvollen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in den Schulunterricht sind die Verfahren für die Zurverfügungstellung einer persönlichen Assistenz konkreter und umfassender zu gestalten“, so Fichtenbauer.