Strangulationsgefahr bei unsachgemäßer Fixierung im Rollstuhl
Die Beobachtungen der Kommission
Bei einem unangemeldeten Besuch in einem Alten- und Pflegeheim hat die Kommission 4 eine unsachgemäße Verwendung eines Bademantelgürtels zur Fixierung einer Pflegebedürftigen im Rollstuhl wahrgenommen. Zufällig anwesend war auch der Ehemann der Betroffenen, welcher bestätigte, dass dies nicht zum ersten Mal erfolgte.
Weder die Pflegedienstleitung noch der Geschäftsführer der Einrichtung zeigten sich darüber im Abschlussgespräch informiert und wurden ausführlich darüber aufgeklärt, dass diese Form der Fixierung nicht nur unzulässig ist, sondern auch lebensgefährlich sein kann.
Die Volksanwaltschaft stellt fest
In den meisten Alten- und Pflegeheimen und in Krankenhäusern ist der Gebrauch von Medizin-produkten, welche die individuelle Bewegungsfreiheit von alten und/oder psychisch kranken, meist dementen Menschen einschränken, noch immer Bestandteil des Pflegealltags. Gurtfixierungen werden vor allem bei Personen mit erhöhtem Sturzrisiko, motorischer Unruhe, agitiertem Verhalten sowie auch bei Selbstbeschädigungsabsichten und Suizidgefahr eingesetzt.
Die Intention, Stürze allgemein zu vermeiden, rechtfertigt den Einsatz von Fixierungssystemen nicht, wenn nicht zuvor gelindere Alternativen zum Einsatz kommen. Verhaltenssauffälligkeiten können durch Fixierungen sogar noch verstärkt werden; diese Maßnahmen haben oft traumatisierende Auswirkungen auf das subjektive Erleben der Betroffenen.
Deshalb müssen alle Bemühungen darauf abzielen, das natürliche Bedürfnis nach Bewegung soweit wie möglich zu gewährleisten. Fixierungen durch Gurte, insbesondere Brust-, Bauch- und Beckengurte, gehen nicht nur mit Verlusten von Freiheit, Autonomie einher; sie ver-ursachen Stress und haben nachteilige Folgen für die Gesundheit.
Bei regelmäßigem und dauerhaftem Einsatz von Gurtsystemen kann die erzwungene Immobi-lität zu Muskelatrophien führen. Dadurch wird die Steh- und Gehfähigkeit nach der Fixierungsphase verschlechtert, so dass eine wirksame langfristige Sturzprophylaxe wesentlich erschwert oder schlimmstenfalls unmöglich wird. Auch wird dadurch die Entstehung von Komplikationen wie Dekubitus, Beinvenenthrombosen und Pneumonien begünstigt.
Nicht sach- und fachgerechten Anwendungen – wie die Fixierung mit Gürteln etc. - können Verletzungen wie Hautabschürfungen, Hämatome, Weichteilquetschungen, Nervenschädi-gungen und Frakturen, gegebenenfalls sogar den Tod durch Ersticken zur Folge haben.