Stoisits: Zu wenige Sanitäter?

22. Februar 2011

Bei einem Sprechtag im Polizeianhaltezentrum Graz machte sich Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits auch ein Bild von den Arbeitsbedingungen des Sanitätsdienstes. Dieser schien unterbesetzt, die Volksanwältin leitete daher ein amtswegiges Prüfverfahren ein.

In einem Schreiben an Innenministerin Mag. Dr. Fekter ersuchte die Volksanwaltschaft daher um Stellungnahme bezüglich der Arbeitsbedingungen im Sanitätsdienst: Wer ist dort konkret tätig, und mit welcher Ausbildung? Wie viele Überstunden werden geleistet? Wurden in der Dienstzeit Fortbildungsveranstaltungen besucht? Im Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft einen eklatanten Personalmangel fest: Nur eine Person war hauptamtlich im Sanitätsdienst tätig.

Volksanwältin Stoisits forderte vom Innenministerium mindestens zwei „hauptamtliche“ Sanitäterinnen oder Sanitäter im PAZ Graz. „Der Sanitätsdienst im Polizeianhaltezentrum steht vor besonderen Herausforderungen in seiner täglichen Arbeit. Sprachschwierigkeiten, Analphabetismus der Insassen und komplizierte Behördenwege, die für die Patientinnen und Patienten erledigt werden müssen, sind nur einige der erschwerten Bedingungen. Daneben hat der Sanitätsdienst auch noch Aufgaben bei der Therapieunterstützung und den täglichen Kontrolluntersuchungen bei Hungerstreik wahrzunehmen“, so die Volksanwältin.

In der Stellungnahme ging die Innenministerin auf die Forderung von Volksanwältin Stoisits ein. Es finde eine umfangreiche grundlegende Evaluierung des Sanitätsdienstes statt, ein „Gesamtpaket“ sei in Ausarbeitung, das „zum Teil auch erhebliche Umstrukturierungen der medizinischen Dienste nach sich ziehen wird.“ Voraussichtlich Mitte März sollen laut Innenministerium gezielt die entsprechenden Schulungs- und Personalmaßnahmen durchgeführt werden.

„Das Problembewusstsein des Innenministeriums in dieser Frage und die angekündigten Schritte sind positiv zu bewerten. Die Volksanwaltschaft wird in den kommenden Monaten überprüfen, ob die versprochenen Änderungen auch tatsächlich durchgeführt werden“, so Volksanwältin Stoisits.