Stoisits: Staatsbürgerschaft

13. Februar 2010

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" – Ausstrahlung vom 13.2.2010

Volksanwältin Stoisits behandelte in dieser Sendung zwei sehr gegensätzliche Fälle die dennoch dasselbe Problem aufzeigen: Adoptionen und die daraus resultierenden Probleme bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Ehepaar W. adoptierte im Jahr 2000 ihren Sohn, der bis zu diesem Zeitpunkt der Obsorge des Jugendwohlfahrtsreferates der Bezirkshauptmannschaft Liezen unterlag. Da das Kind im Adoptionsvertrag als österreichischer Staatsbürger bezeichnet wird, wurde ihm ein Staatsbürgerschaftsnachweis, ebenso wie eine Geburtsurkunde und ein Reisepass, von der Gemeinde Ramsau am Dachstein ausgestellt. Nach dem Tod des Vaters zogen Mutter und Sohn nach Wien und erfuhren Jahre später von der zuständigen Magistratsabteilung für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (MA 35), dass die Ausstellung der Staatsbürgerschaft nicht korrekt sei. Die leibliche Mutter des in Wien geborenen Kindes war jugoslawische Staatsangehörige und Fr. W. müsse daher alle Dokumente ihres Sohnes zurückgeben und die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft neu beantragen.

Der Grund für die fälschliche Verleihung der Staatsbürgerschaft scheint bereits im Adoptionsverfahren zu liegen. Herr Ing. August Pressl von der Bezirkshauptmannschaft Liezen bedauerte die Missverständnisse und erläuterte, dass in den umfangreichen Adoptionsgesprächen stets der Anschein entstanden sei, das Kind wäre österreichischer Staatsbürger. Mag. Beatrix Hornschall, Leiterin der MA 35 erklärte, dass man sofort nach bekannt werden des Problems mit Frau W. Kontakt aufgenommen hätte. Der Aufenthaltstitel könne bereits abgeholt und ein Antrag zur Verleihung der Staatsbürgerschaft positiv erledigt werden.

Der zweiten Fall zu diesem Thema schilderte den bürokratischen Hürdenlauf den das Ehepaar R. hinter sich bringen musste, um ihrem Adoptivsohn (zum Zeitpunkt der Adoption deutscher Staatsbürger) die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Ihrem Antrag zur Verleihung der Staatsbürgerschaft stimmte die Salzburger Landesregierung zwar zu, zuvor musste das Kind in Österreich geborene Kind jedoch aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen werden. Nachdem das Ehepaar dies vom deutschen Konsulat in Salzburg und einem Amtsgericht in Berlin erwirkt hatte, wandte es sich erneut an die Salzburger Landesregierung. Die dortige Behandlung und die insgesamt fast 16-monatige Verfahrensdauer schockierten das Ehepaar, auch wenn Mag. Johann Bezdeka, Leiter der Abteilung Aufenthalt- und Staatsbürgerschaftswesen im Bundesministerium für Inneres erklärte, dass die zuständigen Behörden in diesem Fall nicht nur korrekt, sondern auch rasch gehandelt hätten, zumal die 4-monatige Dauer von der Antragsstellung bis zur Ausfolgung der Verleihungsurkunde die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Monaten sogar noch unterschreite.

Volksanwältin Stoisits zeigte keine Verständnis dafür, dass nach einem ohnehin sehr aufwändigen und genauen Adoptionsverfahren die Eltern zum Zweck der Einbürgerung ihres Adoptivkindes ein weiteres, meist ebenfalls sehr zeit- und kostenintensives Verfahren durchlaufen müssen. Die Aufgabe der Volksanwaltschaft bestehe nicht nur darin auf Behördenfehler hinzuweisen, sondern auch auf Gesetze aufmerksam zu machen die im Sinne der Menschen verbessert werden könnten. Unter Bezugnahme auf die Rechtslage in anderen europäischen Ländern appellierte Volksanwältin Stoisits daher an die Politik im Allgemeinen und das Bundesministerium für Inneres im Speziellen. Die Vorschläge der Volksanwaltschaft sollten aufgegriffen und eine Gesetzesnovelle erarbeitet werden, damit Minderjährige bei einer Adoption durch österreichische Paare automatisch die Staatsbürgerschaft der Adoptiveltern erwerben.