Stoisits: Probleme bei der Schülerfreifahrt

30. August 2010

Schülerinnen und Schüler von allgemein bildenden höheren sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die einen Freifahrtsausweis beantragen, benötigen dafür eine Bestätigung, die von ihrer Schule ausgestellt wird. In den Abschlussklassen können sie die Freifahrt bis zur mündlichen Abschlussprüfung in Anspruch nehmen. Falls der Termin dieser Prüfungen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schulbestätigungen noch nicht feststeht, werden diese vorerst bis 15. Mai ausgestellt. Findet die mündliche Abschlussprüfung später statt, müssen sich die Schülerinnen und Schüler eine zweite Bestätigung ausstellen lassen.

In Einzelfällen sind sich die Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie sich um die Verlängerung ihres Freifahrtsausweises kümmern müssen. Hier ist es nach Ansicht der Volksanwaltschaft Aufgabe der Schule, auf diese Verlängerung aufmerksam zu machen, damit die Schülerinnen und Schüler den Antrag rechtzeitig stellen. Im Fall der Kärntner Schülerin, die die Abschlussklasse besuchte, geschah dies nicht. Sie übersah daher, den Antrag auf Verlängerung der Schülerfreifahrt zu stellen. „Bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug sollte die Betroffene dann wegen Schwarzfahrens Strafe zahlen. Glücklicherweise konnte die Volksanwaltschaft in diesem Fall helfen, die junge Frau durfte ihren Antrag nachreichen. Der Ausweis wurde richtig datiert und die ÖBB verlangten die Strafgebühr nicht“, zeigt sich die zuständige Volksanwältin Stoisits über den positiven Ausgang des Prüfverfahrens erfreut.