Stoisits: Probleme bei der Einbürgerung

13. September 2010

Wie einige Prüfverfahren von Volksanwältin Terezija Stoisits im letzten Jahr zeigten, führt das Fehlen eines behördlichen Ermessensspielraumes bei Einbürgerungen zu sozialen Härten. Frau N.N. lebt seit 25 Jahren in Österreich, 2002 gebar sie ein uneheliches Kind und wurde im Jahr 2005 eingebürgert. Leider versäumte sie, für ihren Sohn einen Antrag auf Erstreckung der Einbürgerung zu stellen. Frau N.N. ist nun österreichische Staatsbürgerin, ihr Sohn hingegen nicht.

In den folgenden Jahren verschlechterte sich ihre Einkommenssituation. Das Volksschulkind verfügt über keine Einkünfte oder Unterhaltsansprüche, es wird daher in absehbarer Zeit nicht österreichischer Staatsbürger werden können. Dieser Fall zeigt: Menschen, die die vorgeschriebenen Richtsätze nicht erfüllen, haben keine Chance auf Verleihung der Staatsbürgerschaft. Die Volksanwaltschaft empfiehlt daher eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, um den zuständigen Behörden ausreichend Ermessensspielraum zu geben. Dies würde ermöglichen, im Einzelfall unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratenen Personen die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Eine bereits seit 1984 (!) von der Volksanwaltschaft immer wieder erhobene Forderung blieb leider bisher unberücksichtigt. Die Einführung eines Sondererwerbstatbestandes für Personen, die über längere Zeit als österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger angesehen worden sind und bei denen keine Erschleichungsabsicht zu vermuten war, wurde bedauerlicherweise nach wie vor nicht umgesetzt.