Stoisits: Klosterbach

27. März 2010

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" – Ausstrahlung vom 27.3.2010

Die Gemeinde Maria Enzersdorf reaktivierte im Zuge einer Radwegerrichtung den bis dahin trockengelegten Klosterbach, um so das Mischwasserkanalsystem der Gemeinde zu entlasten. Das Projekt wurde von der BH Mödling wasserrechtlich bewilligt und von den Anrainerinnen und Anrainern befürwortet, da zu diesem Zeitpunkt noch niemand mit einer Versickerung des Bachwassers und den daraus resultierenden Folgen rechnen konnte. Bereits kurz nach der Reaktivierung des Baches stieg das Grundwasser erheblich an und führte zu Überschwemmungen in den nahe gelegenen Wohnhausanlagen. Die Keller der Häuser sind seither feucht und die Bewohnerinnen und Bewohner kämpfen mit Schimmelbildung und Setzungsrissen an den Hauswänden und entlang gepflasterter Zufahrtswege. Da es vor der Reaktivierung des Baches bis zum Jahr 2005 keine Probleme dieser Art gegeben hatte, sind die Anrainerinnen und Anrainer überzeugt, dass diese durch den Bach verursacht werden. Die Gemeinde weist alle Vorwürfe zurück und beruft sich auf normale Schwankungen, denen der Grundwasserstrom nun einmal unterworfen sei. Die Betroffenen sind verärgert über die Schäden und die mangelnde Bereitschaft der Behörden, das Problem zu lösen.

Weder die Gemeinde Maria Enzersdorf, noch die BH Mödling oder die Niederösterreichische Landesregierung waren im Studio anwesend. Volksanwältin Stoisits zeigte sich verärgert über die fehlende Teilnahme. Dies wäre alles andere als eine bürgernahe Verwaltung. Eine Teilnahme wäre sehr wünschenswert, zumal die erforderlichen Maßnahmen von Seiten der Behörden nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit gesetzt werden. In der Tat sei zum Zeitpunkt der Projektbewilligung und aufgrund der damaligen Erkenntnislage nicht ersichtlich gewesen, welche Folgen der Bach für die Anrainerinnen und Anrainer haben würde. Aus der bestehenden Aktenlage ist nun jedoch klar ersichtlich, dass durchaus ein kausaler Zusammenhang zwischen der Reaktivierung des Baches, dem gestiegenen Grundwasserpegel und den überschwemmten Kellern besteht. Es gehe nun darum, die Anliegen der Betroffenen ernst zu nehmen und schnelle, nachhaltige Lösungen zu finden. Bisher sei die BH lediglich mit Entschlossenheit gegen die Betroffenen vorgegangen, die in ihren Kellern – aus behördlicher Sicht konsenslos – Pumpen als Notmaßnahme betreiben. Die Volksanwaltschaft fordert daher die Abdichtung des Klosterbaches im gegenständlichen Abschnitt, um künftige Schäden zu vermeiden sowie den Ersatz der Schäden für die bereits entstandenen Aufwände.

 

Nachgefragt: Staatsbürgerschaft für adoptierten Sohn – eine Lösung konnte erreicht werden.

In der Sendung vom 13.02.2010 behandelte Volksanwältin Stoisits den Fall einer Mutter, die erst 11 Jahre nach Abwicklung des Adoptionsverfahrens erfuhr, dass ihr Sohn fälschlicher Weise als österreichischer Staatsbürger angesehen wurde. Volksanwältin Stoisits kritisierte die bestehende österreichische Gesetzeslage und appellierte, unter Bezugnahme auf die Rechtslage in anderen europäischen Ländern, an den Gesetzgeber diese zu überdenken und zu novellieren. In diesem Fall war es vor allem die Magistratsabteilung für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (MA 35), die die Staatsbürgerschaftsverleihung bereits 3 Wochen nach der Sendung ermöglichte. Volksanwältin Stoisits zeigte sich erfreut über die rasche und unkomplizierte Abwicklung in diesem Fall, betonte aber auch, dass die Forderung der Volksanwaltschaft nach einem automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Adoption aufrecht sei, und appellierte erneut an den Gesetzgeber, diese Forderung aufzugreifen. „Es verlief auch alles deshalb so glatt, da die Mutter ein gutes Einkommen hat. Viele andere scheitern im Staatsbürgerschaftsverfahren an dieser Hürde,“ so die Volksanwältin kritisch zur bestehenden und auch in diesem Punkt unflexiblen Rechtslage.