Stoisits: Handymast

9. Jänner 2010

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" – Ausstrahlung vom 9.1.2010

Ein Handymast auf dem Dach eines Gymnasiums in Bregenz sorgt für Aufregung, da einige Eltern die Gesundheit ihrer Kinder gefährdet sehen. Mit Zustimmung des damaligen Direktors und des Schulgemeinschaftsausschusses wurde 2002 eine Benützungsvereinbarung zwischen der Mobilkom Austria AG und der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) geschlossen und auf dem Dach der Schule ein Handymast errichtet. Auch der jetzige Direktor beharrt auf dem Masten, da ein Großteil der Eltern damit einverstanden wäre und die Schule so ein zusätzliches Entgelt erhalte. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass es sich dabei um einen geringen und für das Schulbudget nicht relevanten Betrag handle. Eine Messung der TU Graz zeige zudem, dass die Strahlungswerte unbedenklich wären. Die Eltern aber kritisieren dieses Gutachten: Der Netzbetreiber sei über den Termin der Messung informiert worden, hätte also auf die Prüfergebnisse Einfluss nehmen können. Von der Schulleitung und vom Landesschulrat enttäuscht haben sich die Eltern direkt an die Volksanwaltschaft gewandt.

In einer schriftlichen Stellungnahme betonte die BIG erneut, dass Entscheidungen über die Errichtung von Handymasten auf Schulgebäuden stets im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulleitung getroffen würde. Herr Mag. Wolfgang Stelzmüller, Sektionschef im Unterrichtsministerium bestätigte, dass die Entscheidung über die Errichtung von Sendemasten letztendlich in der Autonomie der Schulen liege. Derzeit befänden sich auf insgesamt 25 Bundesschulen in Österreich Mobilfunkanlagen. Die Schulleitung einer anderen Bundesschule in Vorarlberg, der HTL Rankweil, habe beispielsweise auf einen Handymast verzichtet. Volksanwältin Stoisits bestätigte, dass die Zuständigkeit grundsätzlich bei der Gebäudeeigentümerin BIG liege. Sie stellte aber auch klar, dass sie die Sorgen der Eltern sehr wohl nachvollziehen könne. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Benützervereinbarung zwischen der Mobilkom und der BIG sei eine Einbindung der Schule noch nicht zwingend vorgesehen gewesen. Die Schulleitung könnte aber nunmehr sehr wohl die Entscheidung treffen, auf den Handymast zu verzichten.

Auch den Einwand von Mag. Maximilian Maier, Geschäftsführer des Forums Mobilkommunikation, ließ Volksanwältin Stoisits nicht gelten: Er wies darauf hin, dass die in Österreich geltenden Grenzwerte für Sendemasten anhand einer fundierten, wissenschaftlichen Basis berechnet würden und eine Gesundheitsgefährdung daher auszuschließen sei. Volksanwältin Stoisits hielt dem entgegen, dass auch die österreichische Ärztekammer vor den gesundheitsschädigenden Einflüssen warnt und EU Länder wie Luxemburg, Belgien oder Italien die zulässigen Grenzwerte für Strahlenbelastung bereits reduziert haben. Auch sei die Wissenschaft über die Frage der Schädlichkeit der Strahlung uneins. Man dürfe die Gesundheit von Kindern nicht leichtfertig gefährden, weshalb Volksanwältin Stoisits in der Sendung dafür plädierte, das Errichten von Handymasten auf Schulen oder Kindergärten generell zu verbieten. „Bei einer sensiblen Sache wie Handystrahlung sollte das Ministerium eine Richtlinie vorgeben. Die Gesundheit der Kinder muss gegenüber ein paar hundert Euro im Jahr Vorrang haben“, so Volksanwältin Stoisits. Der Vertreter des Unterrichtsministeriums stellte in Aussicht, über das Gesundheitsministerium Erhebungen zu veranlassen.


Nachgefragt: Konnte Familie R. aus dem Iran in Österreich bleiben?

Seit 15 Jahren lebt Familie R. aus dem Iran mit kurzer Unterbrechung in Österreich, wobei die Niederlassungsbewilligung und der Arbeitsplatz des Vaters den Lebensunterhalt der Familie sichern. Die Anträge auf Familienzusammenführung, die die Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder in Wien stellten wurden mit der Begründung abgelehnt, dass nur eine Antragsstellung vom Ausland aus zulässig ist.

Mit dem Argument, die Familie habe sich teilweise illegal in Österreich aufgehalten, drohten die zuständigen Behörden schon bald mit Ausweisung. Die Ausweisungsbescheide mussten mehrmals bis hin zu den Höchstgerichten bekämpft werden. In der Sendung vom 15. September 2007 kritisierte Volksanwältin Stoisits, dass das Bundesministerium für Inneres offenbar Härte demonstrieren wolle. In speziellen Fällen könne eine Inlandsantragsstellung aus humanitären Gründen sehr wohl akzeptiert werden, was nicht nur die einfachste, sondern auch die menschlichste Lösung für die voll integrierte Familie R. sei.

Das Bundesministerium für Inneres konnte sich dennoch zur Umsetzung der Empfehlung der Volksanwaltschaft jahrelang nicht durchringen. Dass die Sicherheitsdirektion Wien letztendlich festgestellt hat, dass die Ausweisungen wegen der Unverletzlichkeit des Rechts auf Privat- und Familienleben auf Dauer unzulässig sind, bestätigte die schon vor zwei Jahren vertretene Ansicht der Volksanwaltschaft. Frau R. und die drei Kinder haben nun ebenfalls ihre Niederlassungsbewilligungen erhalten und können sich bis zur Verlängerung in einem Jahr über den abgesicherten Aufenthaltsstatus freuen. Danach hat die Behörde neu zu prüfen, ob die Voraussetzungen weiter gegeben sind.

Volksanwältin Stoisits freut sich, dass der Familie geholfen werden konnte, kritisiert aber dennoch die schikanöse Vorgehensweise der zuständigen Behörden, die diesen speziellen Fall unnötig in die Länge gezogen haben.